Bei
4° R. Temperatur
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
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21
22
23
24
Wenn die Würze
Wenn die Würze
kälter als 14° R.,
warmer als 14° R.,
so müssen von den
so müssen zu den
Sacharometer-Gra-
Sacharometer-Gra«
den in Abzug ge-
den in Zuschlag ge-
bracht werden
bracht werden.
P r o c
Ni t e
0.4
0.4
0.4
i
0.3
0.3
0.2
0.2
0.2
0.1
0.1
0.00
0.00
0.0
0.1
0.1
0.2
0.3
0.3
0.4
0.4
0.5
0.6
Zeigte eine Bierwürze bei 9" R. Temperatur 12 Sacharo-
meterprocente, so müssen nach der vorstehenden Tabelle 0.2 pCt.
davon in Abzug gebracht werden, und sie würde demnach bei
14" R. Temperatur nur 12—0.2 zz 11.8 pCt. zeigen.
Würde das Sacharometer in einer Bierwürze von 19" R.
Temperatur zz 13.5 pCt. Extractgehalt anzeigen, so müssen
dazu nach derselben Tabelle 0.3 pCt. in Zuschlag gebracht wer
den, und der für die Normaltemperatur von 14" R. richtig ge
stellte Extractgehalt würde hiernach 13.5 •+- 0.3 zz 13.8 pCt.
betragen.