Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

29* 
451 
oder schwaches Bier, und es handelt sich darum nachzuweisen, 
ob der Schankwirth das Bier in diesem Zustande schon aus 
der Brauerei bezogen habe oder nicht, so ist eine Probe davon 
durch Schütteln in einer Flasche zu entkohlensäuern, und bei 
derselben Keller-Temperatur wie vorher mit der Sacharometer- 
Bierwage auf die Gradanzeige zu prüfen. Hätte es z. B. in 
der Brauerei 40 Grade bei dem Schankwirth aber nur 35 Grade 
gezeigt, so ist die stattgehabte Vermischung mit Wasser erwiesen 
und nur noch der Menge nach festzustellen. 
Da man jedoch Billigkeits halber doch etwas auf die 
seitdem erfolgte Nachgährung in Rechnung bringen muß, wird 
es angemessen sein, die sich bei der Prüfung des Biers im 
Schankhause ergebende Sacharometer-Anzeige um Vio Procent 
oder um einen Grad dieser Bierwage größer zu nehmen, also 
statt 35 Graden 36 Grade zu setzen. Eine Differenz um bloß 
einen Grad Bierwage darf daher noch nicht als eine absichtliche 
Wässerung des Biers angesehen werden. 
Aus dieser Erhebung läßt sich nun die Menge des dem 
Biere beigemischten Wassers ziemlich genau berechnen. 
Vorerst läßt sich darüber eine allgemeine Formel aufstellen. 
Dabei wird angenommen, daß das Gewicht eines Fasses Bier 
sich gleich bleibe, wenn es auch in der Qualität etwas verschie 
den ist. Dieß ist zwar nicht ganz richtig, kann aber hier aus 
dem Grunde geschehen, weil der sich daraus ergebende Fehler 
nicht von Erheblichkeit sein, und nur etwa 1 / 100 bis nur V 200 
des Ganzen betragen kann. Ein Faß Bier enthält 170 Wiener 
Maß; wird dasselbe mit x Maß Wasser verdünnt, so ist nun 
seine Menge — 170 -f x Maß. Das unvermischte Bier zeige 
s Grade, das mit Waffer vermischte aber b Grade an der Sa- 
charometer-Bierwage, so ist: 
170 X a r (170 + x) X b 
und daraus ist: x - 170 fr — ■>) - ~ 170 
Für das oben angenommene Beispiel wäre: 
x - 110 _ 18>88 Maße. 
9
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.