Die Prüfung der Biere auf ihre wesentlichen Bestandtheile
ist in mehrfacher Beziehung ein Gegenstand von hoher Wichtig
keit und hat aus dieser Ursache seit einer Reihe von Jahren
vielfache Bearbeitung gefunden. Als Genußartikel unterliegt
das Bier der Aufsicht der Sanitäts-Polizei und der politischen
Behörden, welche darüber zu wachen haben, daß dasselbe in
gehöriger Güte erzeugt und nicht über seinem Werthe verkauft
werde. Von der sanitätspolizeilichen Prüfung der Biere soll
hier abgesehen werden, weil sie erstens nicht vor unsern Rich
terstuhl gehört, und weil wir zweitens alle der Gesundheit schäd
liche Zusätze zum Biere ohnehin verwerfen. Aber als Consum-
tionsartikel und als Gegenstand eines allgemein verbreiteten
im großen Maßstabe betriebenen Gewerbes unterliegt dessen Er
zeugung der Besteuerung und in diesem Anbetrachte der Aufsicht
und Controle der Finanzbehörden, um jede Bevortheilung des
Steuergefälls möglichst zu verhindern, oder, wenn sie dennoch
Statt gefunden, um sie zu entdecken. Von einem guten Biere
wird verlangt: daß es vollkommen klar, mithin gehörig ver-
gohren und abgelagert sei; daß es eine gewisse Qualität be
sitze, welche durch die zu dessen Erzeugung angewendete Menge
Gerstenmalz und allenfalls anderer stärkmehlhaltiger Substanzen
bedingt ist, woraus sein Gehalt an wesentlichen Bestandtheilen
(Alkohol, Extract und Wasser) resultirt; daß es noch in der
geistigen Nachgährung, aber keineswegs schon im Beginne der
sauren Gährung begriffen sei; daß als Mittel, um demselben
einen aromatisch bittern Geschmack — da, wo dieß verlangt wird —
zu geben, nur Hopfen und keine andere, mitunter der Gesund
heit nachtheilige bittere Pflanzenstoffe verwendet werden; end
lich soll es nicht schal schmecken, sondern eine hinreichende Menge
kohlensaures Gas zurückhalten, um einen erfrischenden Geschmack
zu besitzen und stehenbleibenden Schaum zu bilden.
Seit einer Reihe von 35 Jahren sind mannichfaltige Me
thoden zur Prüfung der Biere auf ihre Bestandtheile wie auf
ihre Qualität ermittelt und bekannt gemacht worden, die ich in
„Andre's Ökon. Neuigkeiten und Verhandlungen", Jahrgang
1840, Bd. 2., S. 841 u. f., dann in meiner „Anleitung zur
s a ch ar o m e tr i fch e n Bierprobe", Prag 1843, so weit
sie bis dahin bekannt geworden waren, einer kritischen Betrach-