Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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13) Balling, die sacharometrische Bierprobe, Prag 1843, 
8., Borrosch und. Andre; auch in der Encyklopädischen 
Zeitschrift des Gewerbewesens, Jahrgang 1843. Prag wie 
oben; dann Balling, die sacharometrische Bier- und 
Branntwein- Meischprobe, Prag 1846. 8., bei I. G. Calve. 
14) I. I. Pohl, über die Siedepuncte mehrerer alkohol- 
hältiger Flüssigkeiten und die darauf gegründeten Ver 
fahren, den Alkoholgehalt derselben zu chemisch-technischen 
Zwecken zu bestimmen. Im II. Bande der Denkschriften 
der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse der kaiser 
lichen Akademie der Wissenschaften, Wien 1850 und dar 
aus auch besonders abgedruckt; dann I. I. Pohl Nach 
träge zur thermo-aräometrischen Bierprobe, ebendaselbst, 
Wien 1852. 
Die nähere Würdigung aller hier bis 8ud 11 genannten 
Bierproben zeigte, daß sie theils fehlerhaft, theils unge 
nügend sind, und daß sie meistens den Zweck der Bierunter - 
suchung verfehlt haben, indem man aus den Resultaten dersel 
ben keinen technisch brauchbaren Schluß zu ziehen vermag. Die 
oben genannten Bierproben hatten nämlich immer nur zum 
Zwecke, den Alkohol-, Extract- und Wassergehalt der Biere zu 
bestimmen; aber damit allein ist nicht gedient. Eine brauch 
bare Bierprobe muß nebst Obigem auch die übrigen technischen 
Beziehungen des Biers klar Herausstellen; sie muß Schlüffe 
gestatten auf den ursprünglichen Extractgehalt der Würze, wor 
aus das Bier erzeugt wurde, und auf die Schüttung, welche 
zur Bereitung dieser Würze angewendet worden; sie muß auch 
den jeweiligen Vergährungsgrad des Biers genau anzugeben 
im Stande sein. Man erfährt dadurch, ob die landesgesetzliche 
landesübliche oder die von dem Vrauereibesitzer vorgeschriebene 
Schüttung an Gerstenmalz rc. zur Erzeugung des Biers wirk 
lich verwendet worden; man erfährt dadurch nebst seinen we 
sentlichen Bestandtheilen den jedesmaligen Gährungsftand der 
selben, ob es mehr oder weniger vergohren, und ob es dem 
gemäß ein jüngeres oder ein älteres Bier sei, und man gelangt 
dadurch zur Kenntniß, ob zwei oder mehre Biere mit einander 
Ähnlichkeit besitzen oder einander gleich, und ob sie aus gleich 
gehaltvollen Würzen erzeugt sind — sämmtlich Ermittelungen, 
die in politischer und financieller Beziehung in vorkommenden 
streitigen Fällen entscheidend sind.
	        
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