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Von 10 pCt. Extractgehalt — 1.0404 specif. Schwere — 1.2252.
Daraus ist zu sehen, daß die specifischen Schweren zwar
nicht im Verhältnisse des Extractgehaltes, aber doch mit dem
selben zunehmen.
Weiter zeigte sich bei diesen Versuchen, daß die Würzen
von 15 und 20 pCt. Extractgehalt, nachdem sie mit Kochsalz
gesättigt worden waren, einen gewissen Grad von Dickflüssigkeit
und schleimiger Beschaffenheit angenommen hatten, welcher zu
folge sie sich nur ungemein langsam durch Papier filtriren ließen.
Wenn demnach auch das Extract kein Wasser in Anspruch nimmt
und alles Wasser an das Kochsalz zur Auflösung überläßt, so
wird doch das unaufgelöst gebliebene Kochsalz gehindert, wegen
der größern specifischen Schwere und vorzüglich wegen der sehr
schleimigen Beschaffenheit der Flüssigkeit sich in den möglich
kleinsten Raum zusammenzusetzen. Ein Versuch bestätigte dieß
vollkommen. Bei Würzen nämlich von 5 und 10 pCt. Extract
gehalt wurde dieser mittelst des Hallymeters jedoch erst nach
12 Stunden genau angezeigt; allein bei Würzen von 15 und
20 pCt. Extractgehalt wollte sich das ungelöst gebliebene Koch
salz auch nach 24 Stunden nicht auf den entsprechenden Raum
zusammensetzen, und es wurde deßhalb der Extractgehalt dieser
Würzen mit demselben Instrumente statt mit 15 und 20, viel
mehr mit 17 und resp. 23 pCt., also bedeutend zu groß
bestimmt. Was bei gehaltreichern Würzen in größerem, das ist
Lei schwächern Würzen in geringerem Maße, aber doch immer
der Fall, und in diesem Anbetrachte der Ausspruch der Unzu
verlässigkeit der genannten hallymetrischen Bestimmung wohl be
gründet. Man sieht aber auch, daß dieser Eiuwurf nicht ge
gen das Princip, sondern nur gegen die Methode
der Ausführung desselben streitet, woran vielleicht noch
Etwas zu verbessern wäre, wozu ich mich aber nicht berufen
fühle. Deßhalb ist auch das Verfahren von I o ß zur Bestim
mung des Extractgehaltes im gekochten Biere dem von Fuchs
angegebenen vorzuziehen, indem Ersterer das eingekochte Bier
durch Wafferzusatz auf das ursprüngliche Gewicht von 1000 Gra«
zurückbringt und dadurch hinreichend verdünnt, während Letzterer
da§ Gewicht desselben durch Wafferzusatz nur auf 500 Gra«
n
n
- 1.0510 „ „ - 1.2292.
- 1.0614 „ „ - 1.2374.
- 1.0832 „ „ - 1.2473.