Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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wenn man die Werthe substitnirt: 
5.550 — 4.250 
P — 
P - 
1.300 
0.231 
1.231 — 1.000 
+ 5.550 
+ 5.550 — 5.627 + 5.550 = 
11.177 
d. h. der wirkliche Extractgehalt der Würze, woraus das Bier 
erzeugt war, — 11.177 pCt. Ist diese genaue Bestimmung ge 
macht, so findet man den Procentengehalt des Biers an abso 
lutem Alkohol aus der Gleichung für die wirkliche Attenuation: 
A = (p — n) b, 
wobei der Alkoholfactor b in der Tabelle XII. dem Malzextract- 
gehalte der Würze nach ausgewählt wird und im vorliegenden 
Falle — 0.5134 ist. Hiernach ist der Alkoholgehalt des SöterS: 
A — (11.177 — 5.550) 0.5134 
woraus: 
A - 2.888 pCt., 
und demnach besteht das Bier in 100 Gewichtstheilen aus: 
Alkohol . . 2.888 1 
Extract . . 5.550 [ Gewichtstheilen. 
Wasser . . 91.562 ) 
Der stattgehabte Vergährungsstand ergibt sich aus der erfolg 
ten scheinbaren Attenuation — p — m — 11.177 — 4.250 — 6.927 
pCt. Sacharometer-Anzeige, und der Vergährungsgrad 
p — m _ 6.927 
11.177 
= 0.619. 
Um die dazu gebrauchte Schüttung an Gerstendarrmalz zu 
bestimmen, ist es nothwendig zu wissen, daß 100 U dieses Mal 
zes im Mittel 60 U Extract geben, daß aber davon bei dem Hierlan 
des üblichen Brauverfahren nur 51.75 S ln der erzeugten Bierwürze 
zur Benützung kommen, und der übrige Antheil davon mit 8.25 U 
in der von den Trebern und von dem Hopfen zurückgehaltenen 
Würze dann in dem Kühlgeläger auf den Kühlstöcken zurückbleibt 
und sonst durch Verzettelung in Verlust geräth. Dieses Quantum 
Malzextract liefert 1 Faß Würze ä 170 Wiener Maß von 
11.5 pCt. Extractgehalt. Da nun die Rauminhalte der erzeug 
ten Würzen sich gleichbleiben, nämlich immer auf ein Faß 
bezogen werden, so steht die zur Erzeugung deffelben an 
gewendete Schüttung im geraden Verhältnifie mit dem absolu
	        
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