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wenn man die Werthe substitnirt:
5.550 — 4.250
P —
P -
1.300
0.231
1.231 — 1.000
+ 5.550
+ 5.550 — 5.627 + 5.550 =
11.177
d. h. der wirkliche Extractgehalt der Würze, woraus das Bier
erzeugt war, — 11.177 pCt. Ist diese genaue Bestimmung ge
macht, so findet man den Procentengehalt des Biers an abso
lutem Alkohol aus der Gleichung für die wirkliche Attenuation:
A = (p — n) b,
wobei der Alkoholfactor b in der Tabelle XII. dem Malzextract-
gehalte der Würze nach ausgewählt wird und im vorliegenden
Falle — 0.5134 ist. Hiernach ist der Alkoholgehalt des SöterS:
A — (11.177 — 5.550) 0.5134
woraus:
A - 2.888 pCt.,
und demnach besteht das Bier in 100 Gewichtstheilen aus:
Alkohol . . 2.888 1
Extract . . 5.550 [ Gewichtstheilen.
Wasser . . 91.562 )
Der stattgehabte Vergährungsstand ergibt sich aus der erfolg
ten scheinbaren Attenuation — p — m — 11.177 — 4.250 — 6.927
pCt. Sacharometer-Anzeige, und der Vergährungsgrad
p — m _ 6.927
11.177
= 0.619.
Um die dazu gebrauchte Schüttung an Gerstendarrmalz zu
bestimmen, ist es nothwendig zu wissen, daß 100 U dieses Mal
zes im Mittel 60 U Extract geben, daß aber davon bei dem Hierlan
des üblichen Brauverfahren nur 51.75 S ln der erzeugten Bierwürze
zur Benützung kommen, und der übrige Antheil davon mit 8.25 U
in der von den Trebern und von dem Hopfen zurückgehaltenen
Würze dann in dem Kühlgeläger auf den Kühlstöcken zurückbleibt
und sonst durch Verzettelung in Verlust geräth. Dieses Quantum
Malzextract liefert 1 Faß Würze ä 170 Wiener Maß von
11.5 pCt. Extractgehalt. Da nun die Rauminhalte der erzeug
ten Würzen sich gleichbleiben, nämlich immer auf ein Faß
bezogen werden, so steht die zur Erzeugung deffelben an
gewendete Schüttung im geraden Verhältnifie mit dem absolu