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ten Extractgehalte in 1 Faß der erzeugten Würze. Um diesen
Extractgehalt zu finden, muß man zuvörderst das absolute
Gewicht eines Fafies Würze von dem durch die sacharometrisch k
Bierprobe aufgefundenen Procenten-Extractgehalte derselben
kennen, woraus das geprüfte Bier erzeugt wurde, und dieß
erfährt man, wenn das absolute Gewicht eines Bierfasses Was
ser (ä 170 W. Maß — 7.616 W. Cubikfuß) — 428.74 W. Ss
mit der specifischen Schwere der Würze multiplicirt wird, wel
che man aus der Vergleichungs-Tabelle E findet. Bezeichnen
wir diese specifische Schwere mit s, so ist das absolute Gewicht
eines Bierfasses dieser Würze — 428.74 X s, und das abso
lute Gewicht des Malzextractes, welches in diesem Fasse Würze
enthalten ist:
wobei p den Malzextract-Procentengehalt dieser Würze bedeutet.
In dem vorn berechneten Falle war p — 11.177 pCt.,
nach der genannten Vergleichungstabelle — 1.0453 specifische
Schwere. Es ist demnach dieser Extractgehalt in 1 Faß Würze:
- 50.090 W. Ü,
und nun findet man aus einer einfachen Proportion auch die
dazu angewendete Schüttung = 8 . Es verhält sich nämlich
nach den vorn hierzu angegebenen Zahlenverhältnissen:
51.75 : 100 - 50.090 : 8 ,
woraus:
8 — 96.7 U Gerstendarrmalz.
Allgemein ausgedrückt ist diese Proportion:
51.75 : 100 = (428.74 X s -J|— : 8 ,
woraus die gesuchte Schüttuug — 8 :
Die Beziehung der gebrauchten Schüttung an Gersten
darrmalz in Wiener Pfunden auf die Erzeugung von 1 Faß
Würze ist nur dem österreichischen Gewerbsmanne geläufig
und verständlich. Sie kann aber allgemein verständlich darge
stellt werden, wenn man sie für die Erzeugung von 100 U
= (428,74 X «) X -4r,
( 428.74 X 1.0453 ")
11.177
100