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ten werden, die Menge Würze daber nicht bekannt ist, aus wel
cher in jedem vorkommenden Falle 100 U trinkbares Bier ent
standen sind und diese erst durch eiue etwas schwierigere Rech
nung gesucht werden müßte, so übergeheich hier diese Beziehung
aus dem Grunde, weil die Kenntniß des Procenten-Extractge-
haltes der Würze, woraus das geprüfte Bier erzeugt wurde, so
wie die der zur Erzeugung von 100 8 s dieser Würze gebrauchten
Schüttung an Gerstendarrmalz vollkommen genügt.
Die Würze erleidet durch die Gährung sowohl eine Ver
minderung des absoluten Gewichtes als des Volumens. Beide
werden bedingt durch die Entwickelung der Kohlensäure und
Lurch das Ausstößen der Hefe. Die Verminderung des Volu
mens der Flüssigkeit durch das Entweichen der Kohlensäure ist
sehr unbedeutend, dagegen der dadurch bedingte Gewichtsverlust
um so größer. Die größte Verminderung des Volumens der
Würze wird durch das Ausstößen der Hefe bewirkt, dagegen
wieder der dadurch bewirkte Gewichtsverlust kleiner als jener
durch das Entweichen der Kohlensäure ist. Im Ganzen ist der
Gewichtsverlust in Gewichtsprocenten circa doppelt so groß,
als der Verlust am Volumen in Raumprocenten; ersterer z. B.
5, letzterer nur 2'/, pCt.
Wegen der statt findenden Volumensverminderung bewilligt das
Verzehrungssteuergesetz in Österreich bis jetzt noch einen steuerfreien
Einlaß von 5 pCt. der erzeugten Würze, indem angenommen wird,
daß dieses Bierquantum erforderlich ist zum Auffüllen der Bier
fässer nach der Hauptgährung, um jenes Volumen zu ersetzen,
um welches sich die Würze bei deren Umwandlung in Bier durch
das Entweichen der Kohlensäure und Ausstößen der Hefe ver
mindert hat. Dieser Einlaß ist für die landesübliche Bierqua
lität vollkommen hinreichend. Man nennt diesen unbesteucrt
belassenen Antheil der Würze das Füllbier. Es wird aber in
der Regel nicht zum Auffüllen der Bierfässer benützt, sondern
das Auffüllen vielmehr mit Wasier vorgenommen, so daß wegen
dieses Verfahrens aus 1 Faß Würze auch 1 Faß Bier entsteht.
Zn diesem Anbetrachte und Falle bezieht sich die auf 1 Faß
Würze berechnete Schüttung an Gerstendarrmalz noch auf
1 Faß Bier.
Hiermit wurde denn Alles beantwortet, was in jedweder
technischer Beziehung bei der Prüfung eines Biers gefragt
werden kann.