Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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ten werden, die Menge Würze daber nicht bekannt ist, aus wel 
cher in jedem vorkommenden Falle 100 U trinkbares Bier ent 
standen sind und diese erst durch eiue etwas schwierigere Rech 
nung gesucht werden müßte, so übergeheich hier diese Beziehung 
aus dem Grunde, weil die Kenntniß des Procenten-Extractge- 
haltes der Würze, woraus das geprüfte Bier erzeugt wurde, so 
wie die der zur Erzeugung von 100 8 s dieser Würze gebrauchten 
Schüttung an Gerstendarrmalz vollkommen genügt. 
Die Würze erleidet durch die Gährung sowohl eine Ver 
minderung des absoluten Gewichtes als des Volumens. Beide 
werden bedingt durch die Entwickelung der Kohlensäure und 
Lurch das Ausstößen der Hefe. Die Verminderung des Volu 
mens der Flüssigkeit durch das Entweichen der Kohlensäure ist 
sehr unbedeutend, dagegen der dadurch bedingte Gewichtsverlust 
um so größer. Die größte Verminderung des Volumens der 
Würze wird durch das Ausstößen der Hefe bewirkt, dagegen 
wieder der dadurch bewirkte Gewichtsverlust kleiner als jener 
durch das Entweichen der Kohlensäure ist. Im Ganzen ist der 
Gewichtsverlust in Gewichtsprocenten circa doppelt so groß, 
als der Verlust am Volumen in Raumprocenten; ersterer z. B. 
5, letzterer nur 2'/, pCt. 
Wegen der statt findenden Volumensverminderung bewilligt das 
Verzehrungssteuergesetz in Österreich bis jetzt noch einen steuerfreien 
Einlaß von 5 pCt. der erzeugten Würze, indem angenommen wird, 
daß dieses Bierquantum erforderlich ist zum Auffüllen der Bier 
fässer nach der Hauptgährung, um jenes Volumen zu ersetzen, 
um welches sich die Würze bei deren Umwandlung in Bier durch 
das Entweichen der Kohlensäure und Ausstößen der Hefe ver 
mindert hat. Dieser Einlaß ist für die landesübliche Bierqua 
lität vollkommen hinreichend. Man nennt diesen unbesteucrt 
belassenen Antheil der Würze das Füllbier. Es wird aber in 
der Regel nicht zum Auffüllen der Bierfässer benützt, sondern 
das Auffüllen vielmehr mit Wasier vorgenommen, so daß wegen 
dieses Verfahrens aus 1 Faß Würze auch 1 Faß Bier entsteht. 
Zn diesem Anbetrachte und Falle bezieht sich die auf 1 Faß 
Würze berechnete Schüttung an Gerstendarrmalz noch auf 
1 Faß Bier. 
Hiermit wurde denn Alles beantwortet, was in jedweder 
technischer Beziehung bei der Prüfung eines Biers gefragt 
werden kann.
	        
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