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f) Indeß ist das eingekochte Vier zur Temperatur des Vo
cals abgekühlt. Man wischt mit Schrenzpapier den etwa am
Boden des Kesselchens von der Weingeistflamme angesetzten Ruß
ab, bringt dasselbe sammt Inhalt wieder auf die eine, die Tara
desselben und 1500 Gran auf die andere Schale der Wage,
und man setzt weiter so viel destillirtes Wasser (und in Erman
gelung desselben Regen- oder klares Bachwasser) dem einge
kochten Biere zu, bis wieder das ursprüngliche Gewicht des
frischen Biers von oirea 1500 Gran genau hergestellt ist. Um
dieß um so sicherer zu erreichen, legt man vorläufig ein Fünf-
ziggran-Gewichtsstück auf die Wageschale zu dem Kesselcheu und
gießt vorsichtig so viel Wasser hinzu, bis die Wageschale sich
senkt. Nun wird das Fünfziggran-Gewichtsstück wieder hin
weggenommen und das noch fehlende Wasser mit dem Horn-
löffelchen tropfenweise bis zur völligen Gewichtsausgleichung
zugesetzt.
Sollte unversehener Weise mehr Wasser zugegeben worden
sein, so kann auf dreierlei Art geholfen werden, und zwar:
1 ) Wenn das Übergewicht nicht zu groß ist, indem man
eine Zeit lang — % bis 1 Stunde — wartet, wobei etwas
Wasser aus dem gekochten Biere im Kesselchen abdünstet und
sich so das Nettogewicht allmälig von selbst herstellt.
2 ) Wenn das Übergewicht größer ist, indem man diese
Verdunstung durch Erwärmung befördert; dann muß man
wieder bis zur erfolgenden Abkühlung der Flüssigkeit demnach
länger warten.
3) Durch Proportional-Nechnung, indem man nach erfolgter
Bestimmung des absoluten Gewichtes und der specif. Schwere
des gekochten Biers aus dem daraus ermittelten Extractgehalt
desselben, den letzter« auf jenes Quantum gekochten Biers be
zieht,- welches durch Einkochen hätte hergestellt werden sollen.
Am besten ist es, dabei mit der nöthigen Umsicht vorzugehen,
um das absolute Gewicht des frischen Biers sogleich wieder
richtig zu treffen.
Bei der Correction nach 1 und 2 muß die Ausgleichung
des absoluten Gewichtes immer wieder auf der Wage vorgenommen
werden. Bei allen Wägungen muß man die Wage frei spielen
lassen, bis sie von selbst in Ruhe kommt, ohne sie zur Beschleu
nigung der Wägung aufzuhalten, was allein die erforderliche
Genauigkeit verbürgt.