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von dem gekochten Bier ausgeschweift, die Tenrperatur des ge
kochten filtrirten Biers auf 14° R. gebracht, hierauf in das
Fläschchen eingefüllt, der Stöpsel fest eingesetzt, das dabei Über
gelaufene, an der Außenseite des Fläschchens hängen Gebliebene
abgewischt und nun das gefüllte Fläschchen wieder gewogen
Das gekochte Bier wiege darin 1030.5 Gran, so ist seine speci-
1030.5
fische Schwere — | (>( ||) - — 1.0305, und daraus die ihm ent
sprechende Sacharometer-Anzeige oder der Extractgehalt des
Biers nach der mitgetheilten Vergleichungstafel IV, n = 7.585 pCt.
.Ist diese Bestimmung gescheben, so wird das Fläschchen
wieder ausgeleert, ausgewaschen und zum weitern Gebrauche
aufbewahrt.
Hiermit sind nun diejenigen Bestimmungen gemacht worden,
die zur Ermittelung aller übrigen Verhältnisse bei einem jeden
Biere erforderlich sind und ausreichen. Man berechnet sie auf
folgende Art:
Die Attenuations-Differenz D n n — m ist im vorliegen
den Falle - 7.585 — 5.650 — 1.935.
Wenn man nach der Gleichung:
den beiläufigen Werth von p sucht und zu diesem Behufe
q — 1.232 setzt, so wäre
Diese beiläufige Bestimmung dient bloß dazu, den Atte
nuations-Quotienten — q, so wie den Alkoholfactor für die
wirkliche Attenuation — b, je nach der ursprünglichen Con
centration der Bierwürze, für dieses Bier richtig auszuwählen;
es sind hier die, welche einer Würze von 16 pCt. Extractgehalt
entsprechen und die man in der mitgetheilten dießfälligen Ver
gleichungs-Tabelle XII verzeichnet findet.
Hiernach ist:
Sind diese zwei Größen möglichst genau gefunden, so sucht
man ans der Gleichung:
p - 8.340 + 7.585
p — 15.925%.
q — 1.236 und b — 0.527
n — m