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c) den erfolgten scheinbaren Vergährungsgrad
p —m
Je größer derselbe, desto älter unter sonst gleichen
Umständen ist das Bier, wobei jedoch eine kleine Differenz
desselben nicht für entscheidend angesehen werden kann, weil
diese auch durch andere Nebeneinwirkungen auf den Verlauf
nnd Erfolg des Gährproceffes bedingt worden sein konnte. Z. B.
Zweierlei Biere werden zur Ermittelung ihres relativen
Alters sacharometrisch geprüft.
Das Bier Nr. 1 zeigt am Sacharometer — 4.384 pCt. — m,
gekocht zeigt es — 5.750
— n.
Demnach ist die Attenuations-Differenz — 1.366 pCt. — n—m.
und es berechnet sich daraus
der Extractgehalt der Würze p — . . . 11.637 pCt.,
die erfolgte scheinbare Attenuation p—m — 7.253 „
der erfolgte Vergährungsgrad
___ p — m 7.253
- 0.623.
p 11.637
Das Bier Nr. 2, sonst von gleicher Farbe und sehr ähnlichem
Geschmack, zeigte entkohlensäuert bei 14° R. am Sacharometer
— 3.850 pCt. — m-
im gekochten Zustande
woraus die Attenuations-Differenz
und es berechnet sich darnach
— 5.325
- m,
— n.
1.475 pCt. — n—m
der Extractgehalt der Würze p — 11.666 pCt.,
die scheinbare Attenuation p —m — 7.816 „
der Vergährungsgrad — —n 0.669.
11.666
Folglich ist offenbar das Bier Nr. 2 unter sonst glei
chen Umständen besser vergohren, mithin älter. Die Diffe
renz des Alters in einem gewissen Zeitmaße, z. B. in Tagen
anzugeben, ist aber unmöglich; es lassen sich darüber bloß re
lative, aber keine absolute Bestimmungen machen.
Umriß zu einer allgemeinen Brau- und
Schankordnung.
Eine Brau- und Schankordnung soll die Beziehungen
zwischen dem Brauer und Schankwirthe, dann zwischen
beiden und dem Publikum regeln und feststellen.
M*