Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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als bei der politischen Überwachung dieses Gewerbes. Es ist 
dazu nur nothwendig, daß das Jnhaltsmaß der Würze und 
ihr Extractgehalt bei jedem Gebräue erhoben und der zu ent 
richtende Steuerbetrag darnach bemessen werde. 
Was die Erhebung des Inh altsmaß es betrifft, so 
kann diese auf den Kühlftöcken, im Zusammengußbottich und 
beim Fassen geschehen. 
Die Bestimmung des Jnhaltsmaßes auf den Kühlstöcken bleibt 
immer eine mißliche Sache, weil die Würze daselbst zu einer dünnen 
Masse von großer Oberfläche ausgebreitet liegt und ein sehr ge 
ringer Unterschied in der Höhe der Würzeschichte schon ein Bedeu 
tendes im Rauminhalte ausmacht. Auch wäre es bei Anwendung 
von mehren Kühlschiffen umständlicher, die Qualität der Würzen 
zu ermitteln, weil sich auf jedem Kühlschiffe eine Würze von an 
derem Extractgehalt befinden wird, und daraus mit Rücksicht 
auf deren Quantität der mittlere Extractgehalt berechnet wer 
den müßte. Endlich ändert sich sowohl das Jnhaltsmaß als 
der relative Extractgehalt der Würzen auf den Kühlschiffen 
durch Zusammenziehung und Verdampfung von Wasser wäh 
rend der Abkühlung, was für beide Einflüße etwa 1 / 10 austrägt. 
Jedoch ist eine Vorcontrole der Würzequantität auf 
den Kühlschiffen zur annähernden Beurtheilung ihrer Quanti 
tät nicht gerade überflüssig, und es muß besonders darauf ge 
sehen werden, daß, sobald die mit Hopfen gekochte Würze auf 
die Kühlschiffe gebracht worden ist, nichts von derselben auf 
welche Art immer hinweggebracht werde. 
Die Bestimmung des Jnhaltsmaßes der Würze im 
Zusammengußstock (Sammelkufe) dagegen gewährt schon 
eine größere Sicherheit, und da die Würzen von allen Kühl 
schiffen darin gemischt werden, so bietet dieses Geräthe nach 
Vereinigung der Würzen darin die geeignetste Gelegen 
heit, ihren Extractgehalt abzunehmen. Diese gemischte 
Würze hat eine gleichmäßige mittlere Temperatur, während auf 
jedem Kühlschiffe die Temperatur der Würze eine andere war, 
und sie ist klar, weil auf den Kühlschiffen das Kühlgeläger zu 
rückgelassen worden. Jedoch muß auch hier darauf gesehen 
werden, daß von der Würze in diesem Geräthe auf keine Art 
etwas entnommen werde. 
Aus dem Zusammengußstock gelangt die Würze zum Fasten 
entweder unmittelbar in die Bierfässer (Obergährung) oder in
	        
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