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nicht möglich ist, denselben hei jedem Gebräue immer genau zu
treffen und darauf auch die Qualität der verwendeten ftärk-
mehlhaltigen Materialien Einfluß nimmt, so werden davon die
Grenzen von 11.5 bis 12.5 pCt. festgesetzt, innerhalb welcher
der Extractgehalt der erzeugten versteuerten Würze schwanken
kann. Dieser Unterschied im Extractgehalte entspricht auch der
Differenz in der Qualität der verarbeiteten Materialien, und
da das schlechtere Getreide wohlfeiler ist als das bessere, so
kann davon auch wieder etwas mehr angewendet werden, um
immer eine Würze von dem vorgeschriebenen Extractgehalte zu
bereiten.
Ein Inhaltsmaß Gerstendarrmalz liefert oiro» das dop
pelte Jnhaltsmaß Würze von 12 pCt. Extractgehalt.
4) Es ist gestattet, gehaltreichere Würzen und daraus stär
kere Biere zu bereiten; sie müssen aber bei der Erzeugung an
gemeldet und dafür im Verhältnisse des größern Extractgehal-
tes ein höherer Steuerbetrag entrichtet werden, welcher für je
des Procent Extractgehalt mehr um y ja höher zu bemessen ist.
5) Der Extractgehalt der Würze wird bei der mittlern
Temperatur von 14° R. mittelst des Sacharometers bestimmt.
Um die Anzeigen dieses Instruments festzustellen und eine jede
Willkür in seiner Construction zu beseitigen, werden in der fol
genden Tabelle die specifischen Schweren angegeben, mit welchen
die einzelnen Procent - Anzeigen dieses Instruments correspon-
diren müssen. (Siehe Tabelle II. Theil I.)
6 ) Die Menge (das Jnhaltsmaß) und der Extractgehalt
der bei einem jeden Gebräue erzeugten Würze sind in das Er
zeugungsregister einzutragen, und darin zu bemerken, wie viel
Jnhaltsmaß Bier aus dem versteuerten Würzequantum erhal
ten wurden.
7) Dieses Bierquantum darf nicht unter 19 / go des Würze
quantums betragen.
8 ) Das Erzeugungs- und Ausstoßregister müssen den je
weiligen Biervorrath in der Brauerei ausweisen und dieser mit
jenen Registern übereinstimmen.
9) Das Bier darf aus dem Gährlocale nicht früher in
den Lagerkeller gebracht werden, als bis es die Hauptgäh-
rung vollendet hat.
10) Im Lagerkeller darf daher nur Bier angetroffen wer
den, welches bereits diese beendigt hat.