Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

Ad III. Das erzeugte Bier muß in der Brauerei sowohl 
dem Jnhaltsmaße als der Qualität nach einer Controle unter 
liegen, wenn das vorstehende Besteuerungssyftem der Würze 
erfolgreich durchgeführt werden soll; denn beide müssen mit der 
versteuerten Würze nach Quantität und Qualität im Rapport 
stehen. Daher muß 
a) das erzeugte Bier im Erzeugungsregister vorgeschrieben, 
d) das ausgestoßene Bier im Ausstoßregister abgeschrieben 
werden, und 
o) der vorhandene Biervorrath in der Brauerei mit diesen 
Registern nach gemachtem Abschluß übereinstimmen. 
d) Wird von dem Schankwirthe ein aus der Brauerei be 
zogenes Bier derselben wegen irgend eines Gebrechens zurück 
gestellt und von dem Brauer angenommen, so muß dieß bei 
der Steuerbehörde gemeldet und seine Menge im Erzeugungs 
Register als Empfang vorgeschrieben werden. 
e) Die Aufkreisung eines solchen, etwa schalen Biers mit 
jungem Bier ist nur gegen vorhergegangene Anmeldung und 
Kenntnißnahme Seitens der Steuerbehörde gestattet. 
Auf seine Qualität ist das Bier nur zu prüfen in zwei 
felhaften oder streitigen Fällen, und die Prüfung dessel 
ben hat vorzüglichdarin zu bestehen, daß man das 
selbe zurückführt auf den Extractg eh alt derWürze, 
aus welchem es erzeugt worden ist; denn dieß allein 
gibt unter sonst gleichen Umständen hier den gewünschten Auf 
schluß und bringt die streitige Frage zur Entscheidung. Hier 
bei wäre 
k) die sacharometrische Bierprobe als die ge 
setzliche einzuführen, welche zudem noch geeignet ist, über 
die wesentlichen Bestandtheile des Biers, so wie über seinen 
Vergährungsgrad — wodurch man erkennen kann, ob ein Bier 
älter oder jünger ist — die erforderliche Kenntniß zu ver 
schaffen. 
Übrigens ist zu diesem Besteuerungssystem der Biererzeu 
gung eine gesetzliche Brau- und Schankordnung un 
erläßliche Bedingung, und ist ein Umriß dazu bereits vorn S. 531 
mitgetheilt worden. 
Wollte man zur Beseitigung der Verkürzung des Steuer- 
gefälls die Dicke des Einmeischens frei lassen, dagegen den 
Steuerbetrag von der Maßeinheit der erzeugten Würze im
	        
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