Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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meische. Die letztere ist die nützlichste Anwendung, die matt 
davon machen kann. 
Ntbengewinnung von Hefe. 
Jedes Faß 4 Eimer) Bier liefert, je nach seinem Ver- 
gährungsgrade, 5 bis 7 U neu gebildete, dickbreiige Hefe. 
Hiernach kann man die jährliche Hcfenproduction als Neben- 
product der Biererzeugung im Mittel auf 17.250.000 Ss ver 
anschlagen. Davon wird ein Theil wieder zur Biererzeugung, 
der bei Weitem größere Theil aber zur Weißbrotbäckerei, zum 
Gebrauche in Haushaltungen, zur Gährung der Branntwein- 
meische und zu jener der Essigwürze verwendet. 
Der Hefenverschleiß ist eine nicht unbedeutende Neben 
nutzung der Bierbrauerei und an manchen Orten sehr gewinn 
bringend. Die von je 1 Faß Bier erzeugte Hefe repräsentirt 
einen Werth von 1 fl. C. M., im Ganzen von 2.875.000 fl. CM. 
Die Biersteuer. 
Für je 1 Faß erzeugtes Bier werden bisher noch auf dem 
Lande 3 fl., in den geschlossenen Städten 4 fl. 32 kr. C. M. 
an Verzehrungssteuer eingehoben. Bei der landesüblichen 
Schüttung von 2 Metzen pr. Faß würde auf den Centner 
Braumalz entfallen auf dem Lande 3 fl., in den geschlossenen 
Städten 4 fl. 32 kr. C. M. an Steuer. Für 1 Maß Bier 
auf dem Lande entfallen 1*/g kr., in den Städten l 7 / l# kr. C. M. 
an Steuer — ein Betrag, der bei dem Preise des Biers von 
5 bis 6 kr. C. M. pr. Maß auf dem Lande und von 8 bis 
10 kr. C. M. in den geschlossenen Städten nicht von großer 
Erheblichkeit ist. 
Der jährliche Betrag der Biersteuer würde einen sichern 
Maßstab abgeben können, um darnach die Zunahme der Bier- 
consumtion zu berechnen und zu beurtheilen; allein bei dem 
gegenwärtig noch immer im Zunehmen befindlichen kalten Ge 
bräue läßt sich darüber nichts ganz Zuverlässiges angeben. Aus 
vielfachen Erfahrungen und cameralistischen Untersuchungen 
glaube ich den Betrag desselben im großen Durchschnitte mit 
25 pCt. der versteuerten Bierquantität annehmen zu können. 
In der Hauptstadt Prag ist er noch größer. Der Ausweis S. 547 
weiset die sich in Bezug auf Biererzeugung und Consumtion
	        
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