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Gauss an Olbers. Göttingen, 1824 April 8.
5 bis 600 Rthlr. angeschlagen habe, in der vielleicht sehr irrigen Meinung,
dass der Theil dieser Verbindung, an welchem Bremen ex pacto Antheil
nehmen muss, in etwa 3 Monaten geendigt werden könne. So un
angenehm mir nun auch jene Erinnerung von Seiten der Kommissarien
war, so haben sie doch insofern Recht, als ich selbst weiss, dass dem
Senat jährlich nur eine sehr mässige Summe zu eigener Disposition von
der Bürgerschaft angewiesen wird.
Sie werden also, mein theuerster Freund, nun ganz nach Ihrem
Gutfinden entweder Hrn. Konrektor Köhler oder wen Sie sonst dazu
am geeignetsten halten, auf Ihnen billig scheinende Bedingungen als
Gehülfen anzunehmen die Güte haben, und dann beliebig die Rekog-
noscirung vornehmen lassen. Sollte Ihr lieber Herr Sohn dieser Re-
kognoscirung mit vorstehen, so hoffe ich, dass mein lieber junger Freund
sein Hauptquartier in meinem Hause nehmen wird.
Sehr erschreckt hat mich die Nachricht, dass Pasquich abgesetzt
sein soll. Dies war es, was ich immer befürchtete und weswegen ich
Schumacher und Encke so sehr zur Eile antrieb. Wir wollen hoffen,
dass sich diese Nachricht nicht bestätigt und das dum deliberatur
Koma, periit Saguntum nicht auf uns anwenden lasse. Die im Auf
träge von Schumacher an Sie abgeschickten, die PASQuicmsche An
gelegenheit betreffenden beiden Papier-Packete werden Sie richtig er
halten haben.
Bei dem ungemein heiteren Wetter habe ich doch noch eine Beob.
des letzten Kometen erhalten, der ich freilich wegen der grossen Schwäche
des unbegrenzten Nebels, unter dem er sich darstellte, keine grosse
Genauigkeit zuschreiben kann
März 19. 12 b 0 m 47 s 99° 33'50" -f 33° 57'26" x )
Ich habe keinen Versuch gemacht, die Beobb. die folgenden Tage
fortzusetzen. Jüngere, mit noch besseren Werkzeugen, als mir mein
Dollond darbietet, bewaffnete Augen mögen den Kometen noch einige
Tage länger haben verfolgen können.
No. 499. Gauss an Olbers. [233
Göttingen, 1824 April 8.
Nach den vertraulichen Erläuterungen, die Sie mir über das Ver
hältnis Ihres Senats gegeben haben, muss ich um so mehr dessen
0 Siehe Olbers Bd. I Xo. 92, S. 393, 394, wo 57 s bei der Zeit der Beob.
steht. Krm.