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Gauss an Olbers. [Göttingen, 1825 Februar 2.]
Ich muss nun noch hinzusetzen, dass die Königl. Sanktion des von
Hannover nach London abgegangenen Vorschlages mit umgehender Post
erfolgt ist. Wie verschieden von dem Gange in Berlin! Dass früher
hier nichts für mich geschehen war, sondern meine Lage immer die
selbe blieb, wie sie Jerome festgesetzt hatte, darüber darf ich mich
nicht beklagen, da ich selbst nie etwas für mich gesucht habe, und es
wohl ganz ausser der Ordnung ist, dass man ohne Anlass etwas thut.
Ich muss es nun ganz Ihrem weiseren Ermessen überlassen, ob
und wie viel von diesen vertraulichen Mittheilungen Sie zur weiteren
Aufklärung und Rechtfertigung nach Berlin gelangen lassen wollen.
Den MüFFLiNGr’schen Brief im Original dürfen Sie wohl nicht dahin
schicken, da er nicht mein Eigenthum ist, aber sein Inhalt ist mein
Eigenthum, und darüber können Sie nach Ihrer Einsicht disponiren.
Aber meine jetzigen Bedingungen in Göttingen dürfen Sie auch in
Zahlen nicht bekannt machen, man wünscht in Hannover, dass so
wenig wie möglich davon bekannt werde, und so verschieden ist der
diesmalige Gang der Dinge von dem vor 2 Jahren 1 ), in ganz Göttingen
weiss Niemand ausser mir und meiner Frau, dass überhaupt etwas vor
gegangen ist. Jene Bedingungen sind also bloss Ihnen allein vertrau
lich eröffnet.
Dirksen sagt, dass man ivillig gewesen sei, mir mehr in Berlin
anzubieten, als ich gefordert habe; Müffling’s Brief bietet bedeutend
weniger an (ich hatte, wie Sie sich erinnern, auf Ihren Rath 2500 Rthlr.
und freie Wohnung gefordert), freilich so, dass nicht bestimmt dies als
Ultimatum erscheint, aber ich vermuthe doch fast, dass seine Instruk
tion gewesen sein mag, dies mehr durchscheinen zu lassen.
Jetzt nur noch ein paar Worte über den übrigen Inhalt Ihres
Briefes. Die FouRiER’schen Vorschriften sind mir unbekannt, so viel
ich aber nach einer flüchtigen Ansicht beurtheilen kann, werden sie
mit den richtigen in meiner Theoria Combin. Observ. entwickelten Über
einkommen, wenn das Resultat (als wahrscheinlicher Fehler, nicht als
V 9T
— multiplicirt wird. Sein Faktor 0,477
i r \
wird wohl = y — -0,674 4897 sein, die Zahl 0,6744897 pag. 9 * 2 ) [ist]
der Werth von l für ^ = 0,5. Die genaue Vorschrift ist
Mittlerer Fehler des Resultats aus 91 Beobb. = -^L, wo m der
V91
mittlere Fehler einer Beob.
9 Vergl. Brief No. 468 und 469, S. 234—236, No. 472, S. 244 und No. 481,
S. 257. Krm.
2 ) Per Theoria Combinationis Obs., pars prior. Krm.