Olbers an Gauss. Bremen, 1827 September 8.
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um Bezeugung meiner warmen Theilnahme und meiner gehorsamsten
Empfehlung bitten.
Meine mich besuchende Schwester ist jetzt hier unwohl geworden.
Ich will zu Gott hoffen, dass keine bedeutende Krankheit im Anzuge
ist. Dies nöthigt mich, mein heutiges Schreiben abzukürzen.
No. 624. Olbers an Gauss. [330
Bremen, 1827 September 8.
Hr. Klüvee hat aus Ihren mir gütigst mitgetheilten 3 Beobb. 1 )
des Kometen vom 20., 21. und 22. Aug. folgende Elemente berechnet:
T 1827 Sept. 11,8597 Bremen
ft 149°45'51"
ji 252 10 11
i 54 7 55
logg . . . . 9,15980 mot. retrogr.
Diese Elemente stellen die mittlere Beob. bis auf — 1",3 in Al
und -\-1",2 in Dekl. dar. Dies sowohl, als die nahe Uebereinkunft der
KLüvEE’schen Elemente mit denen, die Schwerd aus einer 3mal grösseren
Zwischenzeit gefunden hat, zeigen die ausserordentliche Genauigkeit
Ihrer Meridian-Beobb. Für Schwerd’s Beob. vom 17. Aug. geben
Klüver’s Elemente
Speyer, Aug. 17. 9 h 59 m 18 s 115° 18'29",6 + 59°27'18",3
Die Aehnliclikeit aller Elemente dieses Kometen mit denen des
Kometen von 1780 macht freilich die Identität 2 ) beider wahrscheinlich,
indessen bleiben doch noch viele Zweifel zurück. Besonders ist der
grosse Unterschied von 25° in der Länge des ft mir sehr bedenklich,
da bei der starken Neigung der Bahn gerade dieser sehr genau be
stimmt werden kann, und wenn Mechain die Länge des ft 1780 für
etwas zweifelhaft erklärt, so ist dies wohl nur von einigen Minuten,
nicht von vielen Graden zu verstehen. Auf eine starke Verrückung
der Bahn durch planetarische Einwirkung in der Zwischenzeit 1780 bis
1827 lässt sich hier nicht rechnen, da der Komet von allen grossen
Planeten, ja von allen älteren Planeten, den Merkur etwa ausge
nommen, immer sehr entfernt bleibt. Es wird also, meiner Meinung * *)
9 Nach dem Brief vom 27. Aug. von Olbers an Schumacher hat Gauss unter
dem 28. oder 24. Aug. Olbers seine 8 Meridianbeobb. des Kometen geschickt. Dieser
Brief ist verloren. Krm.
*) Vergl. hierzu Olbers Bd. I No. 113, S. 419 und No. 115, S. 420—422. Krm.