§ 30. L an genb estimmungen im Allgemeinen.
Die Bestimmungen der geographischen Länge eines Ortes
beruhen im Allgemeinen auf der Beobachtung des Zeitunter
schiedes zwischen diesem Orte und einem andern, dessen Länge
als bekannt angenommen wird.
Da der Anfang der Längenzählung, der s. g. erste Meri
dian, nicht wie hei der Breitenmessung durch die Natur gegeben,
sondern willkührlich ist, so ist noch über die Annahme des
ersten Meridians eine Verschiedenheit zurückgeblieben. Im
Alterthum, bei Marinus von Tyrus, Ptolemäus und den Arabern
wurde der erste Meridian gewöhnlich durch die westlichsten der
damals bekannten Oerter, nämlich durch die Canarischen Inseln
(Insulae fortunatae) gelegt, jedoch ohne den eigentlichen Null
punkt näher zu bezeichnen, uud später ist von den holländischen
Geographen sowohl Palma, Ferro als auch Teneriffa zum Aus
gangspunkte der Längenzählung angewandt worden. Ferner
wurde nach der Entdeckung der Azoren auch von diesen Inseln
aus die Länge gezählt, wozu noch kam, dass die Abweichung
oder Missweisung der Magnetnadel für diese Gegend damals
Null war. Die Zählung der Länge nach dem Pico von Teneriffa
ist besonders auf den holländischen Seekarten lange gebräuchlich
gehlieben. Auf den Vorschlag des Geographen Delisle hat man
die s. g. Länge von Ferro genau = 20° 0' 0" westlich von der
VIII. Kapitel.
Längenbestimmimgen.