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der Bewegung des Schiffes richten zu können. Zwei Durch
messer, ein horizontaler und ein verticaler waren feste Stäbe.
Ein Dritter, um den Mittelpunkt des Ringes drehbarer Durch
messer ( Alhidade *) diente zum Visiren nach dem Gestirne. Die
richtige Lage des horizontalen Durchmessers konnte durch
Drehung des Instrumentes um 180 Grade geprüft werden, indem
man in beiden Lagen nach einem Gegenstände in horizontaler
Richtung visirte.
Ferner diente zu Höhenmessungen der Sonne ein ähn
liches Instrument, der Sonnenring, welcher in 45 0 Abstand
vom oberen Punkte eine kleine Oeffnung hatte, um die Richtung
der Sonnenstrahlen aufzufassen, so dass die gesuchte Höhe als
Peripheriewinkel mittelst eines doppelt so grossen Bogens am
Ringe gemessen werden konnte.
Ausserdem hatte man auch einen Halbkreis zu Höhen
messungen auf dem Meere, von etwa einem Fuss Durchmesser,
in der Gestalt eines gewöhnlichen Transporteurs, aber bis auf
Viertelgrade eingetheilt. Eine Diopter am Nullpunkte der Thei-
lung diente als Augenpunkt, während eine andere Diopter zur
Auffassung der Richtung des Gestirns auf dem Bogen zu ver
schieben war. Die Hälfte des Bogens, bei horizontaler Richtung
des Durchmessers, wurde demnach die gesuchte Höhe.**)
Sehr allgemein wurde aber für die Höhenmessungen zur
See der Grad stock oder Jacobsstab (portug. Balestilha,
span. Balestilla oder Baculo de Santiago, franz. L’arbastrille
oder La flèche, engl. Cross-Staff oder Fore-Staff) welcher aus
zwei senkrecht auf einander verschiebbaren Stäben in der Form
eines Kreuzes bestand. Der zu verschiebende Theil war kleiner,
aber breiter als der andere. Letzterer, vierseitig prismatisch ge
formt, 3 Fuss lang, trug die Theilung bis auf Sechstel Grade
oder 10 Minuten. Für kleinere Winkel, als mit dem grössten
Querstücke zu messen waren, dienten 3 kleinere Querstücke für
*) Die Alhidade heisst bei Instrumenten zum Winkelmessen der bewegliche
Radius oder Zähler; alhidat = numeravit (nach dem arabischen Wörterbuch von
Gohlius).
Bion . Traité de la construction des instrum. Paris 1713.