Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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we i n a u s b e ute «, »mögliche Bevor! Heilung des 
Steuer ge falls bei der Branntweinerzeugung«, 
Grundriß zu einer auf wissenschaftliche und tech 
nische Grundsätze basirtenBesteuerung derBrannt- 
weinerzeugun g«, »Statistik der Branntwein- 
erzeugung in Europa« sind für diesen letzter» Zweck hier 
aufgenommen. Die Angaben über die Branntweinerzeugung 
in Österreichs Kaiserstaat sind mir von dem verehrten 
Herrn Director der administrativen Statistik in Wien, k. k. 
Hofcommissionsrathe C.C z o e r n i g, mit derselben bereitwilligen 
Güte wie über die Biererzeugung mitgetheilt worden, wofür 
ich hier meinen verbindlichen Dank ausspreche. Diese statisti 
schen Daten sind für die Auffassung der Wichtigkeit jener 
Gewerbsbetriebe für die Staaten durchaus nothwendig, und 
es ist daraus zu ersehen, daß ihr Einfluß auf das öffentliche 
Wohl sehr wichtig sei. Der Geldwerth des im Jahre 1841 
in den der Verzehrungssteuer unterworfenen Provinzen des 
österreichischen Kaiserstaates erzeugten Biers und Brannt 
weins betrug 46.600.000 fl., und es nehmen hiernach diese 
Gewerbe unter den Landesgewerben überhaupt den sechsten 
Rang ein; sie sind aber von der Art und einer solchen Aus 
dehnung fähig, daß sie in der Folge den ersten Rang be 
haupten können. 
Auch in die Gewerbe der Branntweinbrennerei und 
Hefenerzeugung wurde der Gebrauch des Sacharo 
meters zur Beurtheilung der.wichtigsten der vorgehenden 
Processe eingeführt und mehre darauf bezügliche nützliche 
Tabellen mitgetheilt. Dagegen wurde die Beigabe einer 
Kupfertafel, das hier vorkommende wesentlich Reue und zur 
Erklärung Nothwendige enthaltend, für genügend erkannt, weil 
mein Werk die gewöhnlichen Kenntnisse in der Branntwein 
brennerei voraussetzt. 
Die Branntweinerzeugung aus klaren Würzen, aus 
Kartofsel-Stärkmehl und Kartoffelmehl, aus Wein 
trauben und Weintrestern, aus Runkelrübensaft und 
Rübenzuckermelasse, durch Obergährung sowohl als 
durch Untergährung und Selbstgährung derselben, 
wurde umständlich gewürdigt, die Attenuationsverhältnisse 
auf die Beurtheilung des Gährungsverlaufes und Erfolges, 
so wie auf die Vorberechnung der Branntwein aus 
beute angewendet, und der Abtrieb der gegohrenen Flüssig-
	        
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