überlassen ist, in dem dritten aber, eben mit der Auffrischung versetzt,
erst binnen zwei Stunden zur Verwendung kommt, worauf derselbe
ausgeleert und gereinigt wird und so lange leer stehen bleibt, bis er am
folgenden Tage bei Bereitung der neuen Kunsthefenmeische wieder zur
Verwendung gelangt. Von dem Zeitpuncte der Bereitung der Kunst
hefenmeische im 1. Hefenkübel an bis zu jenem Zeitpuncte, wo die be
reits aufgefrischte gährende Knnsthefe aus dem 3. Hefenkübel, die nun
schon etwa 51 bis 52 Stunden alt ist, zum Gebrauche kommt, befinden
ssch also alle drei Hefenkübel in Verwendung, und nach dieser Zeit bleibt
der dritte Hefenkübel etwa 20 Stunden lang leer.
Daraus folgt, daß für eine Zubereitungsdauer der
Kunsthefe, welche erst am dritten Tage verwendbar ist,
für jeden in Verwendung stehenden, mit Meische ange
füllten Gahrbottich drei Hefenkübel nothwendig sind,
wovon man jedem am besten '/ 10 des Ran min Haltes
vom Gahrbottich gibt, daß aber einer von diesen Hefen-
kübeln des Tages über durch etwa 20 Stunden leer
bleibt.
Zwei Tage vor Beendigung des Brennbetriebs wird keine Kunst
hefenmeische erzeugt, sondern die bereits vorhandene zur Verwendung
gebracht, und von der letzten wird keine Mntterhefe mehr abgenommen,
womit sich die Eintheilung der verwendeten Hefenkübel ausgleicht.
Wenn nun in einer Brennerei täglich zwei Einmeischungen in glei
chen Quantitätsverhältnissen Statt finden, z. B. Morgens und Abends,
in beiläufigen Zeitabständen von 10 bis 12 Stunden, so muß die Be
reitung der Knnsthefe für und mit Benützung der Morgen- und Abend-
meischen auch in gleichen Zeitabständen gewissermaßen parallel mit ein
ander vor sich gehen, und dann sind für zwei tägliche Ein-
meischungen, also für die Verwendung von zwei Gähr-
bottichen sechs Hefenkübel von der bemerkten Größe er
forderlich; da aber zwei davon den größten Theil des Tages über
leer sind und gewissermaßen nur zur Aushilfe dienen, weil der neue
Knnsthefenansatz um etwa 4 Stunden früher eingemeischt werden muß,
ehe der fertige, eben aufgefrischte zur Verwendung kommt, so genü
gen für zwei tägliche Einmeischungen auch fünf Hefen
kübel, wovon der fünfte nur des bemerkten Umstandes wegen noth
wendig ist, in welchem Falle aber nur ein Hefenkübel, und zwar in
bebrochenen Zeitabständen von je etwa 8 Stunden leer sein kann.
Wenn während des Brennereibetriebs durch welche Veranlassung
immer eine schwächere Wirkung der Knnsthefe bemerkt wird, so ist die