7) Die Ermittelung des wirklichen Vergährungs-
grades — vv. V. nach der Formel:
w. V. —
8. V.
Dieser letztere zeigt zugleich ziemlich nahe in einer Proportionalzahl
den Antheil von dem ursprünglichen Ertractgehalte der Meischwürze
an, welcher durch die Gährung zersetzt worden, und dadurch auch je
nen Antheil, welcher noch unzersetzt in der gegohrenen Meische ver
blieben — eine Anzeige, welche sehr wichtig ist, weil man dadurch er
fährt, wie viel nutzbares Ertract der Zersetzung entgangen, worin
schon die Aufforderung liegt, auf geeignetem Wege abzuhelfen, und die
Grenze angezeigt ist, bis zu welcher man es in der Vergährung brin
gen kann.
Aus den beiden für die genannten Vergährnngs-Coefficicnten auf
gestellten Proportionen:
1) p : p — m — 1 : s. V. und
2) p : p — n = 1 : w. V.
erhält man, wenn man sie mit einander dividirt, die Proportion:
p —■ m 8. V.
n“ ~ 1 1 w. V. ’
1
und da die Gvößc
P
p — m
q, d. h. den Attennations-O-Uotienten
p — n
bedeutet, welcher der Würze je nach ihrem ursprünglichen Ertract
gehalte zukommt, so verhält sich auch
was zu beweisen war; d. h. man erfährt den wirklichen Vcrgährnngs-
grad — w. V. ausgedrückt als Vergährungs - Coefficienten, wenn
man den Vergährungs - Coefficienten der scheinbaren Attenuation —
8. V. (den scheinbaren Vergährungsgrad anzeigend) mit dem zukom
menden Attennations - Quotienten dividirt.
Der Branntweinbrenner hat daher auch noch
8) den Attenuations-Quotienten zu beachten, welcher dem
1 : q = 1 : •
8. Y.
w. Y. '
woraus: q —
8. V.
— und
w. V.
w. V. —
8. V.
q '
r