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Untergährung der Branntweinmeischen.
In Barern und in allen den Ländern, wo man bei Untergährung
des Biers viel Unterhefe erzeugt, wird dieselbe auch statt und in Er-
mangelung der Oberhefe zrrr Gährung der Branntweinmeische verwen
det, und sie steht ihr hierin durchaus nicht nach; sie wirkt sehr kräftig,
bedingt, in hinreichender Menge angewendet, eine gute Vergährung der
Meischen und deren Beendigung in längstens 72 Stunden oder 3 Ta
gen, wenn die Meische dazu nicht zu sehr abgekühlt worden ist; denn
bei 10 bis 12° R. verläuft dieselbe bett# Gebrauche genügsamer Hefe
ziemlich rasch. Die äußern Erscheinungen bei dem Gährungsverlaufe,
namentlich an der Oberfläche der Meische, sind hierbei nicht so auffallend
als bei der Obergährung; die Decke ist dabei überhaupt nicht so dick,
die Temperatur steigt nicht so hoch, und während der Hefengährung
schlägt sich die neu gebildete Hefe größtentheils am Boden nieder, ob
wohl wegen der höhern Gährungstemperatur auch ein Theil nach Oben
gehoben wird. Ob hierbei von der am Boden abgesetzten, mit den Hül
sen des Schrotes und dem Zellenstoffe der Kartoffeln (bei Kartoffel-
meische) vermettgten Hefe ein Gebrarrch für die Stellung neuer Meischen
zur Gährung gemacht werden kann, muß darauf abzielenden Versuchen
im Großen überlassen bleiben. Vorzüglich kräftig zeigt sich diese Hefe
bei Kartoffelmeischen. Am besten wird der Verlauf uud Erfolg der
Gähruug beobachtet mittelst des Sacharometers, wozu das Verfahren
bereits bekannt ist.
Untergährung der Getreide-Branntwein-Meisch-
würzen.
Die Untergährung der Branntwein-Meischwürzen bietet dieselben
Vortheile wie die Obergährung derselben; die Absonderung der neu ge
bildeten, am Boden abgesetzten Hefe von der gegohrenen Flüssigkeit ist
sehr leicht, und man gewinnt eine Menge wirksamer Hefe, die theils
als Stellhefe für neue Würzeportionen, theils zu anderweitigen Zwecken,
für die Weißbrotbäckerei, Haushaltung u. s. w., verwendet werden kann.
Die Würze wird dazu mehr abgekühlt (auf 6 bis 10° R.) und mit der
vorbereiteten Stellhefe versetzt. Die äußern Gährnngserscheinungen
sind bis zur Hefengährung dieselben wie bei der Obergährung; bei der
Hefengährung wird keine Hefe oben abgesondert, dagegen am Boden