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zum zweiten Male rectificiren. Es ist dieß aber nicht nothwendig;
denn wenn man das Destillat so lange in die Vorlagkanne abfließen
läßt, bis dasselbe darin gemischt jene 20° B. zeigt, und hierauf den
Nachlauf besonders aufsammelt, so erhält man gleich beim Weinen
eine beträchtliche Menge dieses vollkommen klaren sogenannten Pert-
branntweins und eine verhältnißmäßig geringere Menge Nachlauf,
welcher am besten dem Lutter bei dem nächsten Weinen zugesetzt wird,
um ihn durch wiederholte Rectification wetter auf Branntwein zu be
nutzen. Von jenem Branntwein werden etwa V 3 des ganzen Ablau
fes, vom Nachlauf nur '/ 3 desselben erhalten, dessen mittlerer Alko
holgehalt etwa 12 pEt. beträgt, meistens aber noch geringer ist.
Dieser Nachlauf vom Branntwein ist ebenfalls wie der Lutter von
darin in größerer Menge enthaltenem Fuselöl getrübt, daher viel fu-
seliger als der Branntwein selbst; wenn die Essigsäure im Lutter nicht
durch Kalk neutralisirt worden war, so enthält er auch Essigsäure
und reagirt deßhalb sauer, weit nun bei der höher« Siedetemperatur
des Phlegma in der Blase sich dieselbe leichter mit dem Wafferdampf
verflüchtigt, und in diesem Falle, besonders wenn der Kühlapparat
nicht hinreichend rein gehalten wird, kann er auch geringe Mengen
von Grünspan enthalten. Der Gehalt an Fuselöl ist noch so groß,
daß sich davon auf dem Nachlauf zu Ende des Abtriebes Fettaugen
(Olangen) bilden, welche abgenommen werden können. Aus dem
Nachlauf sowohl vom Lutter als vom Branntwein läßt sich das Fu
selöl mit besten gewinnen, besonders wenn der Abtrieb der Schlempe
sowohl als des Phlegma über die Gebühr fortgesetzt wird.
Der gewonnene Branntwein muß vollkommen klar sein, er darf
nicht sauer reagiren, keinen Grünspan enthalten, was mit dem bereits
genannten Reagens geprüft wird, und er soll den erforderlichen Al
koholgehalt besitzen. Den letzter« bestimmt man mittelst der Brannt-
weinwagen oder Alkoholometer, wovon schon im I. Bande S. 97
die Rede war.
Berechnung der Branntwein-Ausbeute aus dem
Ablaufe.
Aus diesem ermittelten Alkoholgehalte mit Rncksicht anf die Mcn-
ge (absolutes Gewicht over Jnhaltsmasi) des Branntweins wird die
Ansbente an Alkohol ans dem verarbeiteten rohen Materiale berech-
net, nnd kann nun hiernach auch anf den dazu verwendeten versteuer-