Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

den Staatsverwaltungen durch ihre Besteuerung einen hohen Steuer 
ertrag ab. 
Dieses Gewerbe ist eines von denjenigen, welche vorzüglich auf 
die eigene Cousumtion der Länder basirt sind; der größte Theil des 
erzeugten Branntweins wird genossen, und wenn derselbe von dem 
gehörigen Grade der Reinheit erzeugt und mäßig, wenn auch täglich 
genossen wird, hat man noch keine die Gesundheit wesentlich gefähr 
dende Wirkung desselben wahrgenommen. Die letztere tritt nur ein, 
wenn der Branntwein unmäßig genossen und von den Geräthen, 
worin er bereitet wird, Grünspan (essigsaures Kupferoryd) enthält 
und mit stinkendem Fuselöl überladen ist. Das Streben der sich ge 
genwärtig überall bildenden Mäßigkeitsvereine zur gänzlichen Unter 
drückung des Branntweingennsses hat in der That momentan den Ab 
satz und die Erzeugung desselben local vermindert. 
Bemerkenswerth ist, daß in den eigentlichen Weinländern weniger 
Branntwein getrunken wird als in den Bierländern, und daß in die 
sem Anbetrachte nur ein wohlfeiles wein ähnlich es Bier den 
Branntwein zu verdrängen im Stande sein dürfte. 
Ganz aufhören wird die Branntweinerzengung niemals und immer 
einen bedeutenden Rang unter den Landesgewerben behalten. 
Anlangend den Aufwand von Naturprodncten zur Branntwein- 
erzeugung, welche außerdem als das wichtigste Nahrungsmittel Ver 
wendung finden, vorzüglich Getreide und Kartoffeln, so ist bis jetzt 
noch nicht zu befürchten, daß dadurch der Nahrung Eintrag geschehe, 
und sind die Branntweinbrennereien in dieser Beziehung als Ver 
werthungsanstalten der landwirthschaftlichen Producte zu be 
trachten, wodurch es möglich ist, dieselben höher zu versilbern, als 
außerdem bei dem Verkaufe derselben zur Nahrung möglich wäre. Mit 
der steigenden Bevölkerung in der Zukunft wird auch die Cultur des 
Landwirthschaftsbetriebes zunehmen und dadurch dem Ackerboden ein 
höherer als der bisherige Ertrag an Früchten abgewonnen werden, 
so daß noch ans lange hinaus kein Mangel an diesen Früchten für 
beide Zwecke zu befürchten steht. Jahre der Noth, durch Mißwachs 
herbeigeführt, rechtfertigen zeitweilige Ausnahmsmaßregeln Seitens 
der Staatsverwaltungen.
	        
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