Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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— 15.1 Ñ Steinkohlen oder 
50 
— 26.4 Ñ Holz; 
und 1 Ñ Alkohol würde erfordern: 
755 
— 1.89 oder nahe 2 ß Steinkohlen, 
1320 
- 4 QQ- ^ 3.30 Ñ Holz. 
Damit mit dieser Menge Brennstoff ausgelangt werden könne, 
muß derselbe möglichst vollständig verbrannt werden. Dieß hängt mit 
von der Construction der Feuernngsanlage ab, die daher für die Öko 
nomie des Brennbetriebs ebenso wesentlich ist. Die Nollständigkeit 
und Schnelligkeit der Verbrennung sind aber bedingt von der Menge 
der dieselbe unterhaltenden atmosphärischen Luft und von der Stärke 
des Luftzuges. Die Erfahrung hat hierüber folgende Regeln an die 
Hand gegeben: 
1 ) Soll beständig eine einige Zoll hohe Lage brennender, zerkleiner 
ter Steinkohlen auf dem Roste erhalten und besser öfters als zu 
viel auf einmal zugelegt, dabei aber die Steinkoblen ziemlich gleich 
förmig auf dem Roste verbreitet werden; namentlich soll nicht mehr 
auf einmal zugelegt werden, als in einer halben Stunde verbrennen 
kann. 
2) Die freie Rost fläche soll l / 4 der ganzen Rostfläche be 
tragen. Gibt man daher den einzelnen Roststäben l V 2 Zoll Dicke, 
so wird für Steinkohlenfeuer der jeweilige Zwischenraum 3 / s Zoll be 
tragen. Für Holzfeuer können die Roststäbe schmäler und die Zwi 
schenräume enger sein. 
3) Der Asche «fall soll ebenso breit sein als der Rost und der 
Feuerraum, damit die Luft durch alle Zwischenräume der Roststäbe 
in das Feuer strömen könne. Beide sollen mit gut schließenden brei 
ten Thüren (von Gußeisen) versehen, der Feuerranm nur beim Zu 
legen geöffnet, durch die Thüre des Aschenfalleö aber der Luftzug ge 
regelt werden. 
4) Der Abstand des Rostes vom Dampfkessel muß je nach der 
Qualität der Steinkohlen, ob sie mehr Gluth oder Flamme geben, 
und je nach der Stärke des Luftzuges wenigstens 15 Zoll betra 
gen; er kann aber bis 24 Zoll, für Holzfeuer bis 3 Fuß vergrößert 
werden. 
5) Die Höhe des Schornsteins soll wenigstens 30 Fuß betragen,
	        
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