271
— 15.1 Ñ Steinkohlen oder
50
— 26.4 Ñ Holz;
und 1 Ñ Alkohol würde erfordern:
755
— 1.89 oder nahe 2 ß Steinkohlen,
1320
- 4 QQ- ^ 3.30 Ñ Holz.
Damit mit dieser Menge Brennstoff ausgelangt werden könne,
muß derselbe möglichst vollständig verbrannt werden. Dieß hängt mit
von der Construction der Feuernngsanlage ab, die daher für die Öko
nomie des Brennbetriebs ebenso wesentlich ist. Die Nollständigkeit
und Schnelligkeit der Verbrennung sind aber bedingt von der Menge
der dieselbe unterhaltenden atmosphärischen Luft und von der Stärke
des Luftzuges. Die Erfahrung hat hierüber folgende Regeln an die
Hand gegeben:
1 ) Soll beständig eine einige Zoll hohe Lage brennender, zerkleiner
ter Steinkohlen auf dem Roste erhalten und besser öfters als zu
viel auf einmal zugelegt, dabei aber die Steinkoblen ziemlich gleich
förmig auf dem Roste verbreitet werden; namentlich soll nicht mehr
auf einmal zugelegt werden, als in einer halben Stunde verbrennen
kann.
2) Die freie Rost fläche soll l / 4 der ganzen Rostfläche be
tragen. Gibt man daher den einzelnen Roststäben l V 2 Zoll Dicke,
so wird für Steinkohlenfeuer der jeweilige Zwischenraum 3 / s Zoll be
tragen. Für Holzfeuer können die Roststäbe schmäler und die Zwi
schenräume enger sein.
3) Der Asche «fall soll ebenso breit sein als der Rost und der
Feuerraum, damit die Luft durch alle Zwischenräume der Roststäbe
in das Feuer strömen könne. Beide sollen mit gut schließenden brei
ten Thüren (von Gußeisen) versehen, der Feuerranm nur beim Zu
legen geöffnet, durch die Thüre des Aschenfalleö aber der Luftzug ge
regelt werden.
4) Der Abstand des Rostes vom Dampfkessel muß je nach der
Qualität der Steinkohlen, ob sie mehr Gluth oder Flamme geben,
und je nach der Stärke des Luftzuges wenigstens 15 Zoll betra
gen; er kann aber bis 24 Zoll, für Holzfeuer bis 3 Fuß vergrößert
werden.
5) Die Höhe des Schornsteins soll wenigstens 30 Fuß betragen,