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bewegt, wo endlich der Rauch in den Schornstein tritt. Hierbei ist
die ganze untere Hälfte des Dampfkessels als Feuerfläche wirksam;
die Feuerrohre, in und durch welche der heiße Rauch abzieht, kann
aber nur mit der halben Wirkung in Rechnung gebracht werden,
weil der sie durchziehende heiße Rauch keine so hohe Temperatur mehr
besitzt. Ein jeder Fuß Länge eines solchen Kessels bietet also eine
Feuerfläche dar von:
9
= 4.5 Quadratfuß von der Außenfläche,
3
— = L5 " „ „ Röhrenfläche,
zusammen 6.0 Quadratfuß für jeden Fuß Kessellänge. Da
nun derselbe 80 Quadratfuß wirksame Feuerfläche erhalten soll, so
80
wird seine Länge — —^ — 13.33 Fuß. Man gibt dieser berechne
ten Länge noch eiren 1 Fuß zu, weil derselbe an beiden Enden einige
Zoll breit aufliegen muß und seine Stirnflächen, größtentheils ver
mauert, nicht in Rechnung gebracht werden können. Gibt man ihm
demnach 14.3 Fuß Länge, so beträgt die Länge des Feuerzuges hin
und zurück 14.3 x 2 — 28.6 Fuß.
Es ist besser, dem Kessel einen kleinern Durchmesser, dagegen eine
größere Länge zuzutheilen, um diesen Zug länger zu machen.
Den Dampfleitungsröhren gebe man nach den Erfahrungen von
Gall:
für eine Fenerfläche . . bis 50 Quadratfuß wenigstens r / 2 Zoll,
n
rr
fr
von 50 „ 70
rr
l 3 A
ff
rr
rr
ff
„ 70 „ 100
ff
ft
2
rr
ff
rr
ff
„ mehr als 100
rf
rf
2 V 4
rr
Durchmesser.
Nach den neuesten, für den österreichischen Staat erlassenen Verord
nungen müssen auch die Coctur-Dampfkessel auf ihre Festigkeit und
Haltbarkeit vorschriftsmäßig geprüft werden.
Übrige Einrichtung des Dampfkessels.
Der Dampfkessel soll mit einer Ablaßröhre mit Hahn versehen sein,
um das Wasser, besonders wenn es hart ist und sich beim Kochen trübt
oder Gips absetzt, zeitweilig ganz, täglich aber einige Eimer des Bo
densatzes ablassen zu können und dadurch das Ansetzen von Kesselstein
Balling's Gährungschemie. HI- 13