S 8 S
wendig, znm bessern Verständniß der Sache vorerst noch Einiges vor-
auszusenden.
Um sich über die möglichen und wirklichen Alkoholausbenten
aus den verarbeiteter! stärkmehlbaltigen Substanzen auf eine allge
mein faßliche und giftige Weise zu verständigen, ist es nothwendig,
dazu einen brauchbaren und allgemein verständlichen Maß
stab festzustellen. Die Maßeinheiten der Getreidearten und Ge
tränke können dazu nicht benützt werden, weil sie nicht nur in allen
Ländern verschieden sind, sondern auch zu einander in jedem Lande in
einer andern Proportion stehen. Dagegen ist das absolute Ge
wicht dazu vollkommen geeignet; denn wenn auch die Ge
wichtseinheit in den Ländern verschieden ist, so wird dadurch die Pro
portionalität in den Angaben nicht gestört, weil die Beziehung des
absoluten Gewichtes der verarbeiteten Substanz auf jenes der erhal
tenen Ausbeute, in derselben Gewichtseinheit ausgedrückt, immer die
selbe bleibt. Deßhalb wurde schon vorn bei der Ermittelung der
möglichen Alkoholausbeute davon Gebrauch gemacht, und aus dem
selben Grunde wird davon auch später bei der Betrachtung der
wirklich erhaltenen Ausbeuten darauf Bezug genommen werden.
Man kann dieß sehr leicht in einer Prvcentenzahl ausdrücken, indem
man z. B. sagt: der Weizen gab 25, die Kartoffeln gaben 7 pCt.
Alkohol, wobei sich die Beziehung dieser Angaben auf das absolute
Gewicht von selbst versteht.
Nebst dieser vorgeschlagenen allgemein verständlichen Angabe über
die erhaltenen Alkoholansbeuten gibt es auch noch mehre andere, man
kann sagen provincielle oder landesübliche Methoden, die sich
entweder auf die gebräuchlichen Maße oder auf die zur Bestimmung
des Alkoholgehaltes im erzeugten Branntwein oder Weingeist benütz
ten Instrumente stützen. So z. B. sagt man in Österreich: der Metzen
Kartoffeln gab 6 Maß und der Metzen Korn 16 Maß 20 grädigen
Branntwein, und in Preußen: der Scheffel Kartoffeln gibt als Ma
ximum 10 Quart Branntwein von 50 pEt. Tralles (Alkoholgehalt
dem Volumen nach).
Nach einer andern Bezeichnungsmethode beurtheilt man die At-
koholausbeute auch nach Beaume'schen Graden (Österreich) oder
nach Procenten von Tralles (Preußen und im Zollverein).