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nicht ohne ein inquisitorisches Eingehen in die wichtigsten Momente des
Brennbetriebs — ohne denselben jedoch in technischer Beziehung zu
stören — durchführen, und eine so strenge und genaue Beaufsichtigung
desselben sindet auch in England Statt. Es genügt nämlich hierbei
durchaus nicht, nur jene Quantität Branntwein als erzeugt anzuneh
men, welche beim Abtriebe wirklich als Ablauf erhalten wird, son
dern man muß sich auch die Überzeugung verschaffen, daß nur so viel
und nicht mehr Branntwein aus der vergohrenen oder reifen Flüs
sigkeit erhalten werden konnte, wobei Alles auf den gesetzlichen Nor
malspiritus von 0.920 specifischem Gewichte zurückgeführt wird.
Der Aecisbeamte verläßt daher dort die Brennerei nicht, wird alle
6 Stunden Tag und Nacht abgelös't, und erforscht mittelst eines ei
genen Aräometers, welches ihm die specifische Dichte der Flüssigkeit
anzeigt, die bei dem Gährun gsverlaufe sta ttgefund eite
scheinbare Attenuation, woraus er nach durch Versuche ermit
telten Zahlen die zu erwartende Ausbeute an Probespiritus im Vor
hinein berechnet, die nun mit der wirklichen Ausbeute bis auf geringe
Differenzen übereinstimmen muß. Da dort nur große Brennereien
bestehen, so lohnt dieses Verfahren allerdings die darauf verwendete
Mühe und Kosten, und man findet hier den schönsten Beweis von
dem Nutzen einer genauen Bekanntschaft mit den Attenuations-
gesetzen bei dem Processe der geistigen Gährnng, nur
daß in England dazu ein anderes Instrument und kein Procen
teil - Sacharometer angewendet wird, was ich dazu mit noch
mehr Vortheil und zum allgemeinen Gebrauche geeignet eingeführt
und demselben einen viel größer« Umfang gegeben, so wie
allgemeinere Brauchbarkeit verschafft habe. Nur in kleinen
Schmuggelbrennereien im schottischen Hochgebirge entzieht sich die
Branntweinerzengung der Besteuerung.
Die Besteuerung des verarbeiteten Rohstoffes findet
in einer eigenthümlichen Art in der österreichischen Monarchie
und in den Zollvereinsstaaten, namentlich in Preußen,
Statt. Da jedoch der Rohstoff an sich kein brauchbarer Anhalts
punct zur Controle der Besteuerung schien, besonders auch deßhalb,
weil er während der Verarbeitung durch Umwandlung zu schnell
der Aufsicht entschlüpft, so hat man nicht ohne Grund einen Zustand
der Verarbeitung desselben gewählt, in welchem er sich längere Zeit,
nämlich 24 bis 66 Stunden, dem Beobachter darstellt, und das ist
der Zustand desselben in Form von gährender Meische
oder Würze, so wie er sich in dem Gährbottich befindet. In