Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Mögliche Bevortheilungen des Steuergefälts bei der 
Branntweinerzeugung, und Mittel, ihnen zu begegnen. 
Wie bereits erwähnt worden, ist die Branntweinerzeugung in fast 
allen Staaten und Ländern der Besteuerung unterworfen. Die Art 
und Weise derselben ist aber verschieden, nämlich, wie wir bereits ge 
sehen haben, vom Ausschanke angeordnet (Rußland) oder nach 
der Menge des erzeugten Branntweins bemessen (Eng 
land, zum Theil Österreich), oder endlich nach dem Jnhaltsmaße 
des benützten Gährbottichraumes bestimmt (Österreich, die 
Zollvereinsstaaten). 
Je nachdem nun die Controlmaßregeln verschieden ssnd, welche 
man bei der Überwachung dieser Erzeugung zur Bewirkung eines rich 
tiger! Einganges der Branntweinsteuer in Anwendung bringt, eben 
darnach richtet sich auch die richtige Einzahlung und die Möglich 
keit, sich derselben mehr oder weniger leicht zu entziehen. 
Bei der Steuererhebung vom Branntweinausschanke findet 
einestheils nur eine Besteuerung desjenigen Branntweins Statt, der 
unmittelbar zum Genusse bestimmt ist; anderutheils ist die gehörige 
Überwachung der richtigen Steuereinzahlung, wenn auch vielleicht 
nicht unmöglich, doch mit den größten Schwierigkeiten verknüpft, und 
dieß besonders in einem so ausgedehnten Lande, wie es Rußland 
ist, wo es gewiß nicht zu verhindern, daß auch eine große Menge 
Branntwein consumirt werde, ohne die Krontrinkstnben passirt zu 
haben. Nur durch die Art der Verpachtung dieses Regals an eine 
Gesellschaft von Banquiers und Kaufleuten, und durch den kauf 
männischen Verband, der dadurch wie ein Netz über das ganze 
Land gezogen ist, läßt es sich einigermaßen erklären, wie dafür ein 
so hoher Getränkepacht aufgebracht werden kann; denn die Krontrink- 
stuben zu umgehen ist doch wohl möglich? — Indessen will ich mich 
hierbei eines jeden Urtheils enthalten, weil mir die gesetzlichen Ver 
fügungen unbekannt sind, die in jenem Lande dieserhalb getroffen 
wurden. 
Bei der Besteuerung der Branntweinerzeugung nach der Men 
ge des erzeugten Branntweins hat man vorzüglich darauf 
zu sehen, daß nicht mehr erzeugt als versteuert werde, und obwohl 
diese Methode dem Branntweinbrenner die ganze technische Verfah- 
rungsweise frei läßt und deßhalb für ihn mit dem größten 
Vortheil verbunden sein müßte, so hat man doch vielfachzu 
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