Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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erkennen Gelegenheit gehabt, daß die bloße Überwachung des Abtriebs 
zur Controle der Menge und Gradhaltigkeit des gewonnenen De 
stillats (Ausbeute) nicht ausreichend ist, um das Stenergefälle vor 
einer Verkürzung sicherzustellen, und man hat hierbei vorzüglich dar 
auf zu sehen, daß sich an der Vorlagkanne keine geheime Abflußrohre 
befinde, oder von dem Destillate auf irgend eine Art etwas beseitigt 
und dadurch der Besteuerung entzogen werde. In England hat man 
sich deßhalb genöthigt gefunden, zur Controle der beim Abtriebe zu 
erhaltenden Menge Probespiritus die Vorberechnung der At- 
koholausbeute aus der gegohrenen Meische, je nach ihrer 
Menge und nach der erfolgten scheinbaren Attenuation, 
zu Hilfe zu nehmen, um die so vorberechnete Menge mit der beim 
Abtriebe wirklich erhaltenen vergleichen und daraus ersehen zu kön 
nen, ob Etwas von dem Ablaufe abhanden gekommen sein kann; denn 
groß darf der sich dabei etwa herausstellende Unterschied nicht sein. 
Zu dieser Vorberechnung der Branntweinansbente nach dem Vergäh- 
rungsgrade der Meische und mit Rücksicht auf deren Menge ist schon 
S. 125 Anleitung gegeben und sind die dazu erforderlichen Tabellen 
mitgetheilt worden. 
In England bedient man sich dazu eines eigenen Aräometers, dort 
Hydrometer genannt, welches anzeigt, wie viel Pfund wasser 
freies Würzeertract im Barrel Würze enthalten sind. Mit dem 
gleichen Instrumente bestimmt man auch die Anzeige der gegohrenen 
Flüssigkeit an demselben, und ans der Differenz dieser beiden Anzeigen, 
welche eben die erfolgte scheinbare Attenuation ausdrückt, wird mit 
Hilfe gewisser, durch Erfahrung gefundener Factoren die Ausbeute an 
Probespiritns (0.920) in Gallonen im Vorhinein berechnet. Man 
sieht, daß sich die englische Berechnnngsweise nur auf die landesüblichen 
Maße und Gewichte gründet und daher nur für dieses Land an 
wendbar und verständlich ist. Indem ich die Attenuationsverhältnisse 
mittelst des Procenten - Sacharometers zu bestimmen gelehrt 
und sie immer auf 100 U der gegohrenen Flüssigkeit bezogen habe, 
ist dieser Berechnnngsweise eine allgemeine Anwendbarkeit ertheilt 
worden. 
Die dritte sehr verbreitete Besteuerungsweise der Branntwein- 
erzeugung ist die vom benützten G ähr bottichraume, welche 
in Österreich und in den Z v l l v e r ein ö sta a ten üblich und 
namentlich zuerst in Preußen eingeführt worden ist. Diese Be- 
ftenerungsweife, obwohl ursprünglich anfeine gewisse Ausbeute von 
2 Maß (2'/,Quart) Branntwein von 50 piZt. Dralles aus 1 Eimer
	        
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