Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Wendung von viel Hefe so wie bei Benützung einer höhern Gährungs- 
temperatur wird die Gährnng nicht nur beschleunigt, sondern auch in 
soweit erkräftigt, daß eine entsprechende Vergährnng erfolgen 
kann. Jedoch findet wegen der dazu nothwendigen höhern Gährungs- 
temperatur mehr Verlust an Alkohol, leichtere Säuerung und ebenso 
auch eine nicht so vollkommene Vergährnng Statt, so daß damit, 
was einerseits etwa an Steuer eingebracht wird, andererseits wieder 
t heilweise durch die bemerkten Verluste am Gewinne entgeht. In 
dessen die mehr erzeugte und vergohrene Meische allein bringt dem 
Branntweinbrenner noch keinen Gewinn; sie muß auch abgetrieben 
werden, was einen Aufwand an Zeit verursacht und die Be 
nutzung des Bren napparats dazu in Anspruch nimmt. Die 
ser aber wird nach beendigtem Abtriebe wo möglich täglich durch Ver 
siegelung der Heizthüre der Feuerung oder ans andere geeignete Art 
durch Hinwegnahme eines wesentlichen Theils des Apparats außer 
Verwendbarkeit gesetzt. Wo dieß also wegen der Lage der Brenne 
rei jedesmal von dem Gefällspersonale geschehen kann, ist von einer 
Meischduplirung wohl nichts zu befürchten; allein oft sind die Brenne 
reien so weit entlegen, im Lande so zahlreich zerstreut, daß eine täg 
liche Nachsicht nicht einmal möglich ist, und da kann sie allerdings Statt 
finden. Es betrifft aber in der Regel nur die kleinen, meistens noch 
nach alter Art betriebenen Brennereien, und es ist in gut überwachten 
Brennereien um so weniger möglich, weil auch darauf gesehen wird, 
daß alle Theile des Brennapparats zu der Menge der täglich abzu 
treibenden Meische in einem gewissen Verhältnisse stehen, weil auch 
die Gährnng der Meische in den Gährbottichen jedesmal beobachtet 
und nachgesehen wird, ob sie sich im Steigen oder Fallen befindet, ob 
die Gährbottiche mit frischer Meische gefüllt sind, oder ob darin schon 
reife Meische vorhanden, und weit auch die tägliche Abtriebszeit der 
Meische nöthigenfalls durch Probebrände erhoben wird. 
Es muß daher die Aufmerksamkeit auch dahin gewendet werden, 
darauf zu sehen, daß der Brennapparat nicht außerhalb der gesetzli 
chen und bewilligten Zeit in Betrieb gesetzt und darin betroffen werde, 
daß nicht etwa in der bemessenen Brenndauer ein Gährbottich voll 
Meische mehr durch angestrengten Betrieb abgetrieben werden könne 
und sich im Kartoffelkochbottiche nach Beendigung des Abtriebs keine 
gar gekochte Kartoffeln vorfinden; denn ein Mehrabtrieb ohne Er 
satz der Meische würde der gewerbtreibenden Parthei keinen Vortheil 
bringen und sie bloßstellen. 
Die Beobachtung der steigenden und fallellden Gährnng nach dem
	        
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