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Wendung von viel Hefe so wie bei Benützung einer höhern Gährungs-
temperatur wird die Gährnng nicht nur beschleunigt, sondern auch in
soweit erkräftigt, daß eine entsprechende Vergährnng erfolgen
kann. Jedoch findet wegen der dazu nothwendigen höhern Gährungs-
temperatur mehr Verlust an Alkohol, leichtere Säuerung und ebenso
auch eine nicht so vollkommene Vergährnng Statt, so daß damit,
was einerseits etwa an Steuer eingebracht wird, andererseits wieder
t heilweise durch die bemerkten Verluste am Gewinne entgeht. In
dessen die mehr erzeugte und vergohrene Meische allein bringt dem
Branntweinbrenner noch keinen Gewinn; sie muß auch abgetrieben
werden, was einen Aufwand an Zeit verursacht und die Be
nutzung des Bren napparats dazu in Anspruch nimmt. Die
ser aber wird nach beendigtem Abtriebe wo möglich täglich durch Ver
siegelung der Heizthüre der Feuerung oder ans andere geeignete Art
durch Hinwegnahme eines wesentlichen Theils des Apparats außer
Verwendbarkeit gesetzt. Wo dieß also wegen der Lage der Brenne
rei jedesmal von dem Gefällspersonale geschehen kann, ist von einer
Meischduplirung wohl nichts zu befürchten; allein oft sind die Brenne
reien so weit entlegen, im Lande so zahlreich zerstreut, daß eine täg
liche Nachsicht nicht einmal möglich ist, und da kann sie allerdings Statt
finden. Es betrifft aber in der Regel nur die kleinen, meistens noch
nach alter Art betriebenen Brennereien, und es ist in gut überwachten
Brennereien um so weniger möglich, weil auch darauf gesehen wird,
daß alle Theile des Brennapparats zu der Menge der täglich abzu
treibenden Meische in einem gewissen Verhältnisse stehen, weil auch
die Gährnng der Meische in den Gährbottichen jedesmal beobachtet
und nachgesehen wird, ob sie sich im Steigen oder Fallen befindet, ob
die Gährbottiche mit frischer Meische gefüllt sind, oder ob darin schon
reife Meische vorhanden, und weit auch die tägliche Abtriebszeit der
Meische nöthigenfalls durch Probebrände erhoben wird.
Es muß daher die Aufmerksamkeit auch dahin gewendet werden,
darauf zu sehen, daß der Brennapparat nicht außerhalb der gesetzli
chen und bewilligten Zeit in Betrieb gesetzt und darin betroffen werde,
daß nicht etwa in der bemessenen Brenndauer ein Gährbottich voll
Meische mehr durch angestrengten Betrieb abgetrieben werden könne
und sich im Kartoffelkochbottiche nach Beendigung des Abtriebs keine
gar gekochte Kartoffeln vorfinden; denn ein Mehrabtrieb ohne Er
satz der Meische würde der gewerbtreibenden Parthei keinen Vortheil
bringen und sie bloßstellen.
Die Beobachtung der steigenden und fallellden Gährnng nach dem