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Gebrauche auf geeignete Art, z. B. durch Verschließung der Thüre,
zum Herausnehmen der gar gekochten Kartoffeln außer Gebrauch ge
setzt werden, wobei es der gewerbtreibenden Parthei immerhin frei steht,
denselben mit rohen Kartoffeln zu füllen und diese darin selbst gar zu
kochen, da die gar gekochten Kartoffeln bei verschlossener unterer Öff
nung nicht wohl herausgenommen werden können. Die Menge des zu
gesetzten oder sonst angewendeten Malzes und rohen Getreides müßte
dem Gewichte nach bestimmt und ohne Beschränkung der Quantität
und Verfahrungsweise darnach versteuert werden. Auf gleiche Art
müßte in den Getreidebrennereien vorgegangen werden. Hierbei hat
man nur darauf zu sehen, daß nicht etwa verborgenerweise Kar
toffeln gekocht oder an verborgenen Orten unversteuerte Meische er
zeugt und vergohren und dem Abtriebe mit unterworfen werde. Die
Menge der verarbeiteten versteuerten Trockensubstanz läßt sich auch
noch durch die Sacharometer-Anzeige controliren, welche die im Gähr-
bottich vereinigte, gehörig gekühlte und gestellte Meischwürze zeigt,
wozu die Tabellen S. 20 und 75 benützt werden können, die sich noch
vollständiger ausführen lassen.
Die Besteuerung von der Menge der verarbeiteten Trockensubstanz
würde also nur die steuerämtliche Überwachung des eigentlichen Meisch-
verfabrens bis zu jenem Zeitpuncte nothwendig machen, wo die ganze
Meische in dem Gährbottich vereinigt ist, und den ganzen übrigen tech
nischen Betrieb frei lassen können.
Die Dicke des Einmeischens ist den Partheien hierbei ebenfalls frei
gelassen, doch muß ein geregelter Betrieb befolgt werden.
Ad 2) Die Menge der erzeugten Meische ist in Österreich so
wie in den Zollvereinsstaaten gegenwärtig schon besteuert, dabei aber
die Qualität derselben außer Acht gelassen worden, wodurch eben
die Cultur des Dickmekschens herbeigeführt wurde. Sie zieht eine
Menge anderer, den Gewerbtreibenden lästiger und sie im technischen
Fortschreiten beirrender Überwachungs- und Controlmaßregeln in Be
zug auf Steigranm, Gährdauer,"Brenndauer und Größe
des Brennapparats rc. nach sich, welche bei Berücksichtigung der
eingeineischten Trockensubstanz (nach 1) leicht entbehrlich gemacht wer
den könnten, um sowohl dem Gefällspersonale die Aufsicht, als den
Gewerbtreibenden den Betrieb und jeden technischen Fortschritt im Ge
werbe zu erleichtern. In zweifelhaften oder zweideutigen Fällen wird
das Sacharometer vollkommen geeignet sein, durch Prüfung der
Meischwürzen in den verschiedenen Gährbottichen auf ihre Sacharo
meter-Anzeigen zu entscheiden, ob eine geheime Einmeischnng Statt