Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Gebrauche auf geeignete Art, z. B. durch Verschließung der Thüre, 
zum Herausnehmen der gar gekochten Kartoffeln außer Gebrauch ge 
setzt werden, wobei es der gewerbtreibenden Parthei immerhin frei steht, 
denselben mit rohen Kartoffeln zu füllen und diese darin selbst gar zu 
kochen, da die gar gekochten Kartoffeln bei verschlossener unterer Öff 
nung nicht wohl herausgenommen werden können. Die Menge des zu 
gesetzten oder sonst angewendeten Malzes und rohen Getreides müßte 
dem Gewichte nach bestimmt und ohne Beschränkung der Quantität 
und Verfahrungsweise darnach versteuert werden. Auf gleiche Art 
müßte in den Getreidebrennereien vorgegangen werden. Hierbei hat 
man nur darauf zu sehen, daß nicht etwa verborgenerweise Kar 
toffeln gekocht oder an verborgenen Orten unversteuerte Meische er 
zeugt und vergohren und dem Abtriebe mit unterworfen werde. Die 
Menge der verarbeiteten versteuerten Trockensubstanz läßt sich auch 
noch durch die Sacharometer-Anzeige controliren, welche die im Gähr- 
bottich vereinigte, gehörig gekühlte und gestellte Meischwürze zeigt, 
wozu die Tabellen S. 20 und 75 benützt werden können, die sich noch 
vollständiger ausführen lassen. 
Die Besteuerung von der Menge der verarbeiteten Trockensubstanz 
würde also nur die steuerämtliche Überwachung des eigentlichen Meisch- 
verfabrens bis zu jenem Zeitpuncte nothwendig machen, wo die ganze 
Meische in dem Gährbottich vereinigt ist, und den ganzen übrigen tech 
nischen Betrieb frei lassen können. 
Die Dicke des Einmeischens ist den Partheien hierbei ebenfalls frei 
gelassen, doch muß ein geregelter Betrieb befolgt werden. 
Ad 2) Die Menge der erzeugten Meische ist in Österreich so 
wie in den Zollvereinsstaaten gegenwärtig schon besteuert, dabei aber 
die Qualität derselben außer Acht gelassen worden, wodurch eben 
die Cultur des Dickmekschens herbeigeführt wurde. Sie zieht eine 
Menge anderer, den Gewerbtreibenden lästiger und sie im technischen 
Fortschreiten beirrender Überwachungs- und Controlmaßregeln in Be 
zug auf Steigranm, Gährdauer,"Brenndauer und Größe 
des Brennapparats rc. nach sich, welche bei Berücksichtigung der 
eingeineischten Trockensubstanz (nach 1) leicht entbehrlich gemacht wer 
den könnten, um sowohl dem Gefällspersonale die Aufsicht, als den 
Gewerbtreibenden den Betrieb und jeden technischen Fortschritt im Ge 
werbe zu erleichtern. In zweifelhaften oder zweideutigen Fällen wird 
das Sacharometer vollkommen geeignet sein, durch Prüfung der 
Meischwürzen in den verschiedenen Gährbottichen auf ihre Sacharo 
meter-Anzeigen zu entscheiden, ob eine geheime Einmeischnng Statt
	        
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