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Ich weiß, daß ich mit dieser Ansicht kaum durchdringen werde;
ich habe darüber auch schon mit einem anonymen Gegner in den »Öko
nomischen Neuigkeiten und Verhandlungen« eine Debatte gehabt, die
ich aber nicht fortgesetzt, weil mein Gegner insofern nicht ebenbürtig
war, als er weder den Standpunkt der jetzigen technischen Kennt
nisse, noch die Wichtigkeit der Anwendung derselben auf den fraglichen
Gewerbsbetrieb kennt und folglich auch den Wertb derselben und einer
rationellen Jndustrieverwaltung auf den Dominien nicht zu schätzen
weiß.
Der Industrie- oder Brennereiverwalter muß vollkommener
Herr in den ihm zur Leitung übergebenen Industriezweigen sein;
namentlich muß er seine Untergebenen und Hilfsarbeiter
selbst aufnehmen und, wenn es nothwendig, auch augenblick
lich entlassen können, wie dieß bei jedem Pächter und
Privaten der Fall ist, der ein ähnliches Gewerbe betreibt. Nur
dadurch kann man sich die erforderliche Folgsamkeit sichern und vor
Schaden bewahren. Er muß ferner auch die nöthige Machtvoll
kommenheit erhalten, im technischen Betriebe nach bestem
Ermessen handeln zu können, ohne dazu erst eine höhere Bewilligung
einholen zu müssen, die oft zu spät, oft gar nicht kommt, den besten
Moment verfehlt und die freie Bewegung so wie den Fort
schritt hemmt. Man sehe nicht auf Privatverhältniffe; man suche
einen redlichen, gehörig wissenschaftlich gebildeten und praktisch routi-
nirten Mann dazu. Es gibt deren noch wenige; aber sie werden sich
finden, wenn man sie sucht, weil sie sich dazu ausbilden werden. Nur
dabei kann ein Aufblühen der landwirthschaftlichen Gewerbszweige
Statt finden.
Ertragsberechnung der Kartoffelbrennereien.
Die Ertragsberechnnng der Branntweinbrennereien muß überhaupt
eine verschiedene sein, je nachdem man die verarbeiteten Materialien
für baares Geld einkauft oder je nachdem man dieselben dazu selbst
producirt. Im erster» Falle entscheidet die gewöhnliche kaufmännische
Rechnung über Einnahme, Ausgabe und Gewinn; im letzter» Falle
treten aber Rücksichten anderer Art ein. Verarbeitet man Getreide auf
Branntwein, so ist dasselbe immer eine Waare, welche ihren Markt
hat und verkauft oder in baares Geld umgesetzt werden kann. Das
selbsterzengte verarbeitete Getreide muß daher um den jedesmaligen
Marktpreis der Brennerei aufgerechnet und darnach der Geldertrag