Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Ich weiß, daß ich mit dieser Ansicht kaum durchdringen werde; 
ich habe darüber auch schon mit einem anonymen Gegner in den »Öko 
nomischen Neuigkeiten und Verhandlungen« eine Debatte gehabt, die 
ich aber nicht fortgesetzt, weil mein Gegner insofern nicht ebenbürtig 
war, als er weder den Standpunkt der jetzigen technischen Kennt 
nisse, noch die Wichtigkeit der Anwendung derselben auf den fraglichen 
Gewerbsbetrieb kennt und folglich auch den Wertb derselben und einer 
rationellen Jndustrieverwaltung auf den Dominien nicht zu schätzen 
weiß. 
Der Industrie- oder Brennereiverwalter muß vollkommener 
Herr in den ihm zur Leitung übergebenen Industriezweigen sein; 
namentlich muß er seine Untergebenen und Hilfsarbeiter 
selbst aufnehmen und, wenn es nothwendig, auch augenblick 
lich entlassen können, wie dieß bei jedem Pächter und 
Privaten der Fall ist, der ein ähnliches Gewerbe betreibt. Nur 
dadurch kann man sich die erforderliche Folgsamkeit sichern und vor 
Schaden bewahren. Er muß ferner auch die nöthige Machtvoll 
kommenheit erhalten, im technischen Betriebe nach bestem 
Ermessen handeln zu können, ohne dazu erst eine höhere Bewilligung 
einholen zu müssen, die oft zu spät, oft gar nicht kommt, den besten 
Moment verfehlt und die freie Bewegung so wie den Fort 
schritt hemmt. Man sehe nicht auf Privatverhältniffe; man suche 
einen redlichen, gehörig wissenschaftlich gebildeten und praktisch routi- 
nirten Mann dazu. Es gibt deren noch wenige; aber sie werden sich 
finden, wenn man sie sucht, weil sie sich dazu ausbilden werden. Nur 
dabei kann ein Aufblühen der landwirthschaftlichen Gewerbszweige 
Statt finden. 
Ertragsberechnung der Kartoffelbrennereien. 
Die Ertragsberechnnng der Branntweinbrennereien muß überhaupt 
eine verschiedene sein, je nachdem man die verarbeiteten Materialien 
für baares Geld einkauft oder je nachdem man dieselben dazu selbst 
producirt. Im erster» Falle entscheidet die gewöhnliche kaufmännische 
Rechnung über Einnahme, Ausgabe und Gewinn; im letzter» Falle 
treten aber Rücksichten anderer Art ein. Verarbeitet man Getreide auf 
Branntwein, so ist dasselbe immer eine Waare, welche ihren Markt 
hat und verkauft oder in baares Geld umgesetzt werden kann. Das 
selbsterzengte verarbeitete Getreide muß daher um den jedesmaligen 
Marktpreis der Brennerei aufgerechnet und darnach der Geldertrag
	        
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