Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

Die Größe der Ausbeute ist aus dem Meischraume berechnet. Da 
nämlich bei mehligen Stoffen die Steuer von dem verwendeten Meisch 
raume erhoben wird, so unterliegt die Ausbeute keiner Controle und 
kann aus ersterem mir durch Schatzung gefunden werden. Das Steuer 
gesetz, vor etwa lO Jahren erlassen, nimmt für die damalige Erfah 
rung an, daß bei dem üblichen dünnen Einmeischen aus einem Eimer 
Gährbottichraum nur 2 Maß Branntwein von 20° Beaume ge 
wonnen werden können. Allein eben diese Art der Besteuerung hat 
die Cultur des Dickmeischens, so wie die schnelle Verbreitung der 
Dampfdestillirapparate veranlaßt, um welche beide sich zuvörderst 
Dr. Galt durch Schrift und That das meiste Verdienst erworben 
hat. Man hat zugleich kräftige Kunsthefen zu bereiten und die Vergäh- 
rung auch der dickern Meischen vollkommener zu bewirken gelernt, wo 
durch die Ausbeuten aus 1 Eimer versteuerten Meischraum (ei 
gentlich Gährbottichraum) auf 3 und 4, und selbst auf 6 und 7 Maß 
gebracht wurden. Indessen die Ausbeute von 7 Maß stellt sich nur 
als erreichtes Marimum dar, jene von 6 Maß im Durchschnitte gan 
zer Betriebs-Campagnen nur in großen, sehr rationell geleiteten Bren 
nereien, welche noch nicht sehr zahlreich sind, so daß die Resultate 
ihres Betriebs keinen bedeutenden Ausschlag für das Ganze geben 
können. Die Mehrzahl der Brennereien sind noch die alten, nach 
alter Art betriebenen, in welchen durch Destillation aus der Meische 
erst Lutter und aus diesem durch Rectification Branntwein gezogen 
wird. Zn diesen bei der Anwendung freien Feuers zur Beheizung 
der Meischblaseu verbliebenen Brennereien, welche obwohl nicht groß 
artig betrieben, doch sehr zahlreich sind, ist die Intelligenz so weit 
eingedrungen, daß die Meische etwas dicker als ursprünglich gemacht 
und die Ausbeute dadurch auf 2'/ 2 bis 3 Maß und mehr aus dem 
Eimer versteuerten Gährbottichraum gesteigert worden ist. Der ur 
sprüngliche Grundsatz, aus welchen das Ausmaß der Besteuerung 
gestützt wurde, ist dadurch bedeutend und nach der dargestellten Sach 
lage mehr oder weniger verrückt worden; mau kaun darnach gegen 
wärtig die Brauutweiuausbcure aus 1 Eimer Gährbottichraum auf 
4 Wiener Maß Branntwein von 20° B. (4 W. Pfund Alkohol) 
im großen Durchschnitte feststellen. Diese Ausbeute bleibt sich 
ziemlich gleich bei allen Arten der verwendeten Stoffe und wurde in 
demselben Verhältnisse in Anrechnung gebracht. Dieß vvransgesen- 
det, ergeben sich nun folgende weitere Folgerungen und Betrachtungen 
über diesen Industriezweig.
	        
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