Die Größe der Ausbeute ist aus dem Meischraume berechnet. Da
nämlich bei mehligen Stoffen die Steuer von dem verwendeten Meisch
raume erhoben wird, so unterliegt die Ausbeute keiner Controle und
kann aus ersterem mir durch Schatzung gefunden werden. Das Steuer
gesetz, vor etwa lO Jahren erlassen, nimmt für die damalige Erfah
rung an, daß bei dem üblichen dünnen Einmeischen aus einem Eimer
Gährbottichraum nur 2 Maß Branntwein von 20° Beaume ge
wonnen werden können. Allein eben diese Art der Besteuerung hat
die Cultur des Dickmeischens, so wie die schnelle Verbreitung der
Dampfdestillirapparate veranlaßt, um welche beide sich zuvörderst
Dr. Galt durch Schrift und That das meiste Verdienst erworben
hat. Man hat zugleich kräftige Kunsthefen zu bereiten und die Vergäh-
rung auch der dickern Meischen vollkommener zu bewirken gelernt, wo
durch die Ausbeuten aus 1 Eimer versteuerten Meischraum (ei
gentlich Gährbottichraum) auf 3 und 4, und selbst auf 6 und 7 Maß
gebracht wurden. Indessen die Ausbeute von 7 Maß stellt sich nur
als erreichtes Marimum dar, jene von 6 Maß im Durchschnitte gan
zer Betriebs-Campagnen nur in großen, sehr rationell geleiteten Bren
nereien, welche noch nicht sehr zahlreich sind, so daß die Resultate
ihres Betriebs keinen bedeutenden Ausschlag für das Ganze geben
können. Die Mehrzahl der Brennereien sind noch die alten, nach
alter Art betriebenen, in welchen durch Destillation aus der Meische
erst Lutter und aus diesem durch Rectification Branntwein gezogen
wird. Zn diesen bei der Anwendung freien Feuers zur Beheizung
der Meischblaseu verbliebenen Brennereien, welche obwohl nicht groß
artig betrieben, doch sehr zahlreich sind, ist die Intelligenz so weit
eingedrungen, daß die Meische etwas dicker als ursprünglich gemacht
und die Ausbeute dadurch auf 2'/ 2 bis 3 Maß und mehr aus dem
Eimer versteuerten Gährbottichraum gesteigert worden ist. Der ur
sprüngliche Grundsatz, aus welchen das Ausmaß der Besteuerung
gestützt wurde, ist dadurch bedeutend und nach der dargestellten Sach
lage mehr oder weniger verrückt worden; mau kaun darnach gegen
wärtig die Brauutweiuausbcure aus 1 Eimer Gährbottichraum auf
4 Wiener Maß Branntwein von 20° B. (4 W. Pfund Alkohol)
im großen Durchschnitte feststellen. Diese Ausbeute bleibt sich
ziemlich gleich bei allen Arten der verwendeten Stoffe und wurde in
demselben Verhältnisse in Anrechnung gebracht. Dieß vvransgesen-
det, ergeben sich nun folgende weitere Folgerungen und Betrachtungen
über diesen Industriezweig.