3?8
wein (in Form von Weingeist) in die übrigen Provinzen verführt
wird, so findet doch im Ganzen nur eine höchst unbedeutende Ausfuhr
Statt, und es gibt daher die Masse des Erzeugnisses, verglichen mit
der Bevölkerung, im Ganzen einen beiläufigen Maßstab zur Beurthei
lung der Consumtion dieses geistigen Getränkes in Form von rohem
Fuselbranntwein und im veredelten Zustande als einfacher und versüß
ter Gewürzbranntwein (Rosoglio, Liqueur) ab, wobei jedoch nicht über
sehen werden darf, daß ein beträchtlicher Antheil Weingeist auch zu
andern Zwecken verwendet wird. Indessen dürfte es doch interessant
sein, die dießfälligen Verhältnisse sowohl der einzelnen Provinzen als
auch ihrer Gesammtheit kennen zu lernen, weßhalb die folgende Über
ficht in dieser Art abgefaßt ist.
Provinzen
Bevölkerung
Erzeugtes
Quantum
in Eimern
Entfallen
pr. Kopf
Maße
jährlich
Niederösterreich ....
1.052.757
45.626
1.73
Oberösterreich
834.459
49.753
2.38
Böhmen
4.064.809
325.574
3.20
Mähren und Schlesien . .
2.127.395
455.413
8.56
Galizien
4.774.159
1.885.500
15.93
Steiermark
931.511
20.282
0.87
Tirol
819.288
15.672
0.76
Kärnthen und Kram. . .
743.621
28.551
1.53
Küstenland (ohne Triest) .
402.282
10.875
1.07
Summe und Durchschnitt .
15.710.291
2.837.246
7.22
Entfallender Steuerbetrag für je L Pfund Alkohol im
Branntwein.
In je 1 Eimer 20grädigen Branntwein find sehr nahe 40 U Al
kohol enthalten; da nun aus dem Vorhergehenden der für 1 Eimer
Branntwein von dem Steuergesetze angenommene und der in der
Praxis fich herausstellende Steuerbetrag bekannt ist, so läßt ssch dar
aus sehr leicht der für jedes Pfund Alkohol entfallende Steuerantheil
berechnen, wie dieß die folgende Tabelle ausweis't.