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von Wöhler und Liebig, Bd. 42., S. 113, 1842), und erst nach
Vollendung der Essigbildung wäre die Essigsäure aus dem Essig durch
Destillation zu scheiden, um diese Erzeugung steuerfrei vornehmen zu
können. Zu diesem Buche S. 150 habe ich darauf hingewiesen, wie
man sich auf ähnliche Weise die erforderliche Hefe zur Vergährung
des gemeinen Stärkezuckerwassers und der Rübenzuckermelasse ver
schaffen könne.
S. 283 wurde die Menge wasserfreier Hefe berechnet, welche je
100 U des verarbeiteten stärkmehlhaltigen Rohproductes bei vollstän
diger Vergährung des Ertractes liefern können. So wie man aus
der erfolgten scheinbaren Attenuation mit Hilfe der dafür ausgemit
telten Alkoholfactvren den Alkoholgehalt der gegohrenen Flüssigkeit
im Vorhinein berechnen kann, so ist man dieß auch im Stande mit
der Menge der neu gebildeten Hefe, welche im wasserfreien Zustande
0.11 der Alkoholmenge beträgt, so daß die Hefenfactoren — 0.11
der entsprechenden Alkoholfactvren betragen. Die Preßhefe ist aber
nicht wasserfreie, sondern nasse, teigige Hefe, die nach einem Versuche
noch 70 pEt. ihres Gewichtes Wasser enthält oder worin 1 ti wasser
freie Hefe mit 2'/z $ Wasser vermischt ist.
Nehmen wir nun an, daß unter den günstigsten Umständen 0.8
des gesummten aufgelösten Ertractgehaltes zersetzt werden, so würde
man dabei nach S. 283 von 100 der verarbeiteten Rohmaterialien
folgende Quantitäten wasserfreie und Preßhefe erzeugen können, als:
Trockene Hefe:
Preßhefe:
von
O
o
Weizen ....
2.98 U
9.93 ti
n
„
Roggen....
2.76 „
9.20 „
n
ff
Gerste ....
2.56 „
8.53 „
n
ft
Gerstendarrmalz .
2.56 „
8.53 „
rr
ff
Gerstenluftmalz .
2.34 „
7.80 „
ff
tf
Hafer ....
1.79 „
5 96 „
ff
tf
Mais ....
2.98 „
9.93 „
ff
tt
Reiß ....
3.15„
10.50 „
ff
tf
Kartoffeln . . .
0.73 „
2.43 „
ft
tf
Kartoffelstärkmehl
3.49 „
11.63 „
,,
tf
Kartoffelmehl. .
3.10„
10.33 „
Es versteht sich von selbst, daß die rohen Getreidearten, so wie
die Kartoffeln und deren Präparate nur mit Zusatz einer hinreichenden
Menge Gerstenmalz hierzu verarbeitet werden können.
Es bleibt nur zu wünschen übrig, daß das vorstehend Gesagte
richtig aufgefaßt, die gemachten wohlgemeinten Vorschläge von den