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r Versetzung
e zurHanpt-
)auptmeische.
Erörterung
rannte Kunst-
; — bereitet
)vn Gersten-
lmeische: ein
toffelmeische.
rng und Be-
Hefenmeische
nmeische (die
r derHaupt-
!se Kunsthefe
n enthaltene
^ Hefe. Ist
'lei sein, ob
Getreidehefe
ame erzeugt
rdigkeit her-
»efe aus Ge-
weidemeische,
d. h. Hefe
erzeugt, an-
eses Verfah-
rch die Ver-
r That hier-
ltat erzielt;
fthefenberei-
e, noch im-
>e Grund-
darüber bis
eichend und
! Belehrung
-ritt ermög-
ftenschwelch-
bloß allein
oder mit Zusatz von Roggenmalz, rohem Roggen, Weizen oder
Hafer an, und mau setzt ihr für Kartoffelmeische auch einen Antheil
von dieser zu. Malz und Getreide müssen hierfür so fein als mög
lich geschroten werden. Auf je 100 U Getreide nimmt man
4— 8 8s, auf je 100 U rohe Kartoffeln 1 — 2 g' des Schrot
gemenges', welches man seiner Bestimmung nach gemeiniglich
Hefenschrot nennt. Von demselben soll das Gerstenmalz we
nigstens die Hälfte betragen,. weil dieß für den Proceß der
Zuckerbildnng und guten Vergährung nothwendig ist.
Es ist besser, mehr als zu wenig Schrot anzuwenden, nicht
als ob dieß absolut erforderlich wäre, weil man bei mit gehö
riger Sorgfalt geleitetem kunstmäßigen Verfahren mit der klei
nern Menge Hefenschrot auch ausreicht, sondern weil bei dem
fabriksmäßigen Betriebe im Großen nicht immer die dazu nöthige
Sorgfalt angewendet werden kann und bei Anwendung von
mehr Hefenschrot (einer größer» Masse Kunsthefe) der gute Er
folg der Gährung sicherer ist.
Ad b) Die Menge oder das Jnhaltsmaß der zu erzeugen
den Kunsthefe ist natürlich von der Menge des angewendeten
Hefenschrotes (und der Kartoffelmeische) bedingt, und da damit
eine Hefenmeische bereitet und diese in Gährung versetzt werden
muß, so ist dazu ein Gefäß von hinreichend großem Raum
inhalte erforderlich. Diese Gefäße nennt man Hefen gef äße,
Hefenkübel, Hefenbottiche. Ihr Jnhaltsmaß läßt sich
sehr leicht mit dem der Hauptmeische oder mit dem des zur Auf
nahme derselben bestimmten Gährbottichs in Vergleichung brin
gen und demgemäß in einem einfachen Zahlenverhältnisse aus
drücken. 'In den, der Verzehrungssteuer unterliegenden Pro
vinzen der österreichischen Monarchie ist deßhalb vorgeschrieben,
daß der Rauminhalt des Hefenkübels nicht größer sein dürfte,
als '/,o des Rauminhaltes vom Gährbottich, für den er be
stimmt ist, womit für alle Fälle vollkommen ausgelangt werden
kann. Man reicht oft mit einem kleinern Hefenkübel, worin
eine geringere Menge Kunsthefe zubereitet wird, bei gleich gutem
Erfolge ans; aber, wie schon erwähnt, ist derselbe beim Ge
brauche der größer» Masse Knnsthefe sicherer.
Aus diesen Raumverhältnissen der für die Aufnahme der
Hauptmeische und der Hefenmeische bestimmten Gefäße ergibt
sich mit Rücksicht auf den erforderlichen Oberraum (Steigraum)
auch das Jnhaltsmaßverhältniß der Hauptmeische zur Hefen-
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