7) Die Ermittelung des wirklichen Ve r g ä h-
rungsgrades — w. V. nach der Formel:
Dieser letztere zeigt zugleich ziemlich nahe in einer Pro
portionalzahl den Antheil von dem ursprünglichen Extractge-
halte der Meischwürze an, welcher durch die Gährung zersetzt
worden, und dadurch auch jenen Antheil, welcher noch unzer-
setzt in der gegohrenen Meische verblieben — eine Anzeige,
welche sehr wichtig ist, weil man dadurch erfährt, wie viel nutz
bares Extract der Zersetzung entgangen. Darin schon liegt die
Aufforderung auf geeignetem Wege abzuhelfen, und ist die Grenze
angezeigt, bis zu welcher man es in der Vergährung brin
gen kann.
Der Branntweinbrenner hat daher noch
8) die Attenuations-Quotienten zu beachten, welche
dem ursprünglichen Extractgehalte der Würzen zukommen.
Diese für den Branntweinbrenner wichtigen Attenuations-
größen finden sich in Tabelle I. zusammengestellt, und zwar in
den Rubriken:
1. Die ursprünglichen Extractgehalte der Meischwürzen
von 6 bis 30 pCt. — p.
2. Die diesen entsprechenden Alkoholfactoren:
«. für die scheinbare Attenuation,
b. für die wirkliche Attenuation,
o. für die Attenuations-Differenzen;
3. die denselben zukommenden Attenuations-Quotienten
— q, dann
4. die Werthe von —, welche bei der sacharometrischen
b
Branntweinmeischprobe zur Berechnung des ursprünglichen Ex-
tractgehaltes der Würzen in Anwendung kommen. Nach S. 205
Theil I. ist nämlich:
p _ A (n — m) + n
b
Übrigens muß hier die Kenntniß und Auffassung der At-
tennationslehre aus dem I. Theile S. 179 vorausgesetzt werden.