Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Vergährung des Zuckers. Nach 36 Stunden und nach 48 
Stunden wird die gährende und gegohrene Flüssigkeit auf ihre 
Sacharometer-Anzeige geprüft. Man wird meistens finden, 
daß die Gährung schon in 36 Stunden vollendet ist und daß 
die Attenuation in den weiteren 12 Stunden nicht mehr zu 
nimmt. Die nach 48 Stunden sich dann herausstellende Sa 
charometer-Anzeige wird erhoben und angemerkt. Sie sei z. B. 
4 pCt., so ist ermittelt, daß die geprüfte Melasse von ursprüng 
lich. 20 pCt. bis 4 pCt. Sacharometer-Anzeige zu vergähren 
im Stande sei. 
Wenn nun bei der Gährung derselben verdünnten Melasse 
im Großen dieses Gährungsresultat nicht erzielt wird, so zeigt 
dieß an, daß ein Hinderniß obwalten müsse, und der Brenner 
wird dadurch aufgefordert, es aufzusuchen und zu beheben, um 
sich des günstigsten Gährungsresultats erfreuen zu können. 
Man sieht hieraus, welche Wichtigkeit die zeitweilige Er 
mittelung der Vergährungsfähigkeit der im Großen erzeugten 
Meischen und gährbaren Flüssigkeiten in Bezug auf die sichere 
Erzielung der größtmöglichen Spiritus-Ausbeute hat, und daß 
die Vornahme derselben, namentlich in größeren Spiritusfa- 
Lriken niemals unterlassen werden solle. 
Die Gährkammer. 
In den kleinern, nach der ältern Art eingerichteten Bren 
nereien wird das Meischen, Gähren und Destilliren (Brennen) 
gewöhnlich in einem und demselben dafür hinreichend geräumi 
gen Locale vorgenommen. Besser ist es, diese Operationen in 
abgesonderten, mit einander communicirenden Localitäten vor 
zunehmen, wobei sich das Vormeischlocale auch öfters vortheil- 
haft über dem Gährlocale anordnen läßt. Die Gährkammer 
(Gährstube) soll mit in hydraulischen Mörtel gelegten, festen 
Ziegeln — gegen die Mitte zu etwas abschüssig — gepflastert 
sein und der Boden in einen unter der so gebildeten Rinne 
angebrachten bedeckten Canal ausmünden, um denselben mittelst 
Wasser und Abreiben mit Besen leicht reinigen zu können. Sie 
, soll hinreichend geräumig sein, um sich darin mit den erforder 
lichen Geräthen, auch wenn es nothwendig ist, zwischen den 
Gährbottichen leicht bewegen zu können; sie soll hell und nicht 
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