Dritte Abtheilung.
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schrn und ullrcholliiiltigeu Flüssigkeitru jur Gr-
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vorhergehenden Abschnitte wurde gelehrt, durch geistige
Gährung eine alkoholhaltige Flüssigkeit oder Meische zu erzeu
gen; diese ist aber hierbei nicht unmittelbar Gegenstand der
Benützung, sondern man hat vielmehr die Absicht, den darin
enthaltenen Alkohol daraus zu scheiden und in Vermischung mit
mehr oder weniger Wasser in Form von Branntwein oder
Weingeist zum Genusse oder für den Handel zu anderweiti
gem Gebrauche darzustellen. Diese Abscheidung geschieht durch
Destillation und gründet sich auf die Flüchtigkeit des Al
kohols und Wassers beim Sieden der alkoholhaltigen Flüssig
keit — eine Operation, die man insbesondere das Brennen,
d n Vorgang den Abtrieb nennt, und wovon dieser Indu
striezweig den Namen Brennerei oder Branntweinbren
nerei erhalten hat — eine Benennung, die man neuerer Zeit
bei großer» Anstalten dieser Art in „Weingei stfabric ation"
umstaltete und auf die Betriebsanstalten selbst ausdehnte.
Vom Alkohol und seinem Verhalten ist schon im I. Bande
S. 105 gehandelt worden, weßhalb sich hier bloß darauf be
rufen wird ; es ist aber nothwendig, sich das dort Gesagte in's
Gedächtniß zurückzuführen, um das Folgende verstehen und ge
hörig auffassen zu können.