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im Wasserdampf — 219 X 510 — 111690 W. E.
„ Alkohol - 42 X 244 - 10248 „
Zusammen . 121938 W./E.
Es sollten daraus aber nur 95 Ñ
Branntwein von 42 pCt. Alkoholgehalt
gewonnen werden, worin 55 K" Wasser
und 40 K' Alkohol enthalten sind, und so
müßte bei der Verdichtung der Dämpfe
desselben ihnen an freier und gebundener
Wärme entzogen werden, und zwar:
dem Wasserdampf — 55 X 510 — 28050 W. E.
„ Alkoholdampf - 40 X 244 - 9760 „
Zusammen . 37810 W. E.
und es erübrigte mithin zur Wiederbenützung
ein Wärmequantum von ...... 84065 „
Wollte man nun den Branntweindampf statt mit Kühl
wasser mit der vorzuwärmenden Meische abkühlen und verdichten,
um diese dadurch vorzuwärmen, so läßt sich nun leicht beweisen,
daß dieß unausführbar ist; denn die zur Basis der Berechnung
angenommenen 1000 U Meische bedürfen an Wärme zur Vor
wärmung von 15 bis 60° R., und zwar:
das Wasser 960 X 45 — . . . 43200 W. E.
der Alkohol 40 X 30 - ... 1200 „
Zusammen . 44400 W. E.,
während der Branntweindampf davon nur 37810 „
mithin um 6590 W. E.
weniger enthält; die Vorwärmung damit würde daher nur bis
etwa 53" R., statt bis 60" R., bewirkt werden können. Allein
auch dieß ist unausführbar; denn wenn die statt des Kühlwas
sers gebrauchte Meische eine höhere Temperatur über 40" R.
angenommen hat, geht die Wärmeleitung, folglich die Kühlung,
schon sehr langsam vor sich, und erfordert eine vielfach größere
Kühlfläche des Kühlapparats, als für das durch den Wasser
wechsel stets kühler erhaltene Kühlwasser nothwendig ist. An-
derntheils findet bei der Meische kein Wechsel Statt; sie müßte
vielmehr umgerührt werden, um die obern zu heißen Schichten
derselben mit den untern kühlern zu vermischen und sie dadurch
auf einer gleichmäßig steigenden mittlern Temperatur zu er