Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Destillation so lange im Kreise fortgehen lassen, bis nach und 
nach vier, fünf bis sechs Blasenfüllungen entgeistet und der 
Alkohol von sieben, acht oder neun Füllungen zuletzt in der 
fünften, sechsten und siebenten, oder in der sechsten, stebenten 
und achten, oder in der siebenten, achten und neunten Füllung 
angehäuft ist, so daß auf diese Weise eine fortgesetzte Destil 
lation in so ausgedehntem Maße bewerkstelligt werden kann, 
wie es sonst nur durch eine Reihe von neun Gefäßen möglich 
wäre. 
Zur richtigen Würdigung der Vollständigkeit, mit welcher 
bei Anwendung dieses neuen Apparats die Wiederbenütznng der 
gebundenen Wärme der Lutterdämpfe erfolgt, diene folgende 
vergleichende Berechnung. 
Wie bereits aus Erfahrung angegeben worden, müssen bei 
der unmittelbaren Dampfdestillation, um aus 1000 U schon 
siedender Meische von 4 pCt. Alkoholgehalt allen Alkohol zu 
scheiden, in die Blase A geleitet werden: 
350 Ss Dampf oder 350 X 440 — . . . 
Darin sind begriffen zur Ausgleichung des Wärme 
verlustes < 
die in die Blase 6. übergehenden Lutterdämpfe be 
halten mithin 
Diese bedarf aber, um von 15" R. bis zum Sieden 
erhitzt zu werden, einschließlich des Bedarfs zur 
Eompensirung des Wärmeverlustes 
mithin erhält von obigen 138600 W. E. auch die 
dritte Blase C noch 
welche damit ebenfalls zum Sieden kommt. 
Die erste Blase A ist nun gänzlich entgeistet. 
Die zweite Blase 8 erfordert zu ihrer völligen 
Entgeistung, da wegen ihres größern Alkoholge 
haltes 420 U verdampft werden müssen, etwa 
Aus der Blase A erhielt sie 
folglich dürfen ihr aus dem Dampfkessel nur 
noch zugeführt werden 
Die dritte Blase C, welche zu ihrer Ent 
geistung wegen noch größern Alkoholgehaltes 
etwa 
bedarf, hat dazu von 8 schon erhalten . . . 
und verlangt in Wafferdämpfen daher nur noch
	        
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