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Destillation so lange im Kreise fortgehen lassen, bis nach und
nach vier, fünf bis sechs Blasenfüllungen entgeistet und der
Alkohol von sieben, acht oder neun Füllungen zuletzt in der
fünften, sechsten und siebenten, oder in der sechsten, stebenten
und achten, oder in der siebenten, achten und neunten Füllung
angehäuft ist, so daß auf diese Weise eine fortgesetzte Destil
lation in so ausgedehntem Maße bewerkstelligt werden kann,
wie es sonst nur durch eine Reihe von neun Gefäßen möglich
wäre.
Zur richtigen Würdigung der Vollständigkeit, mit welcher
bei Anwendung dieses neuen Apparats die Wiederbenütznng der
gebundenen Wärme der Lutterdämpfe erfolgt, diene folgende
vergleichende Berechnung.
Wie bereits aus Erfahrung angegeben worden, müssen bei
der unmittelbaren Dampfdestillation, um aus 1000 U schon
siedender Meische von 4 pCt. Alkoholgehalt allen Alkohol zu
scheiden, in die Blase A geleitet werden:
350 Ss Dampf oder 350 X 440 — . . .
Darin sind begriffen zur Ausgleichung des Wärme
verlustes <
die in die Blase 6. übergehenden Lutterdämpfe be
halten mithin
Diese bedarf aber, um von 15" R. bis zum Sieden
erhitzt zu werden, einschließlich des Bedarfs zur
Eompensirung des Wärmeverlustes
mithin erhält von obigen 138600 W. E. auch die
dritte Blase C noch
welche damit ebenfalls zum Sieden kommt.
Die erste Blase A ist nun gänzlich entgeistet.
Die zweite Blase 8 erfordert zu ihrer völligen
Entgeistung, da wegen ihres größern Alkoholge
haltes 420 U verdampft werden müssen, etwa
Aus der Blase A erhielt sie
folglich dürfen ihr aus dem Dampfkessel nur
noch zugeführt werden
Die dritte Blase C, welche zu ihrer Ent
geistung wegen noch größern Alkoholgehaltes
etwa
bedarf, hat dazu von 8 schon erhalten . . .
und verlangt in Wafferdämpfen daher nur noch