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in demselben nicht nur die zur Destillation erforderliche, sondern
auch für Kartoffelbrennereien jene Menge Dampf liefern, welche
zum Garkochen der zu verarbeitenden Kartoffeln nothwendig
ist. Hierfür muß er eine geeignete Größe und Construction,
namentlich bei dem geringsten räumlichen Inhalte die größt
mögliche Feuerstäche erhalten, worin das Wesen dieser Con
struction begründet ist. In Dr. Gall's „Beschreibung und
Abbildung brennstoffsparender tragbarer Dampferzeuger für
die meisten technischen Gewerbe" (Trier, 1844) findet man die
Grundsätze dieser Construction ausführlich entwickelt und auf
die Herstellung von Dampferzeugern aus Kupfer und Holz,
Kupfer oder Weißblech in mannichfaltigen Formen und zu den
verschiedensten Zwecken angewendet.
Für die Branntweinbrennerei werden meistens Dampfkessel
von starkem Eisenblech verwendet, welche eine Form besitzen,
jener gleich, wie man sie bei stehenden Dampfmaschinen anwen
det. Die gewöhnlichste ist die eines liegenden Cylinders von
3 bis höchstens 4 Fuß Durchmesser, mit einer Feuerröhre etwa
6 Zoll über dem Boden durchzogen, deren Durchmesser 12 Zoll
beträgt.
Man hat dazu auch welche, an die längs unter dem Boden
zwei Wasserröhren befestigt sind und wodurch die wirksame Feuer
fläche ebenfalls vergrößert wird. Die Feuerröhre, welche den
Keffel durchzieht, verkleinert seinen räumlichen Inhalt, vermin
dert also die darin befindliche Wassermenge, vergrößert aber die
Feuerfläche desselben nicht unbedeutend.
Eine abgeänderte Construction müssen natürlich jene Dampf-
keffel erhalten, in welche die Blasen eingeschlossen werden sollen,
und diese wird sich wieder nach der Anzahl der darin eingeschlos
senen Blasen richten.
Es fragt sich nun: Wie groß muß die Feuerfläche
eines Dampfkessels für eine gewisse Quantität zu
verarbeitender Kartoffeln sein? Um dieß im Vorhinein
berechnen zu können, ist nothwendig zu wissen, in welchen Meisch-
raum diese Kartoffeln gebracht werden sollen, was das Maximum
der möglicherweise zu erwartenden Ausbeute an Alkohol sei, in
welcher Grädigkeit dieser abgezogen werden solle und binnen
welcher Zeit der Abtrieb beendigt sein muß.
Bleiben wir nun hierzu bei 1000 Ss in einer Stunde ab
zutreibender Meische stehen, deren Alkoholgehalt 4 pCt. ist, so