Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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in demselben nicht nur die zur Destillation erforderliche, sondern 
auch für Kartoffelbrennereien jene Menge Dampf liefern, welche 
zum Garkochen der zu verarbeitenden Kartoffeln nothwendig 
ist. Hierfür muß er eine geeignete Größe und Construction, 
namentlich bei dem geringsten räumlichen Inhalte die größt 
mögliche Feuerstäche erhalten, worin das Wesen dieser Con 
struction begründet ist. In Dr. Gall's „Beschreibung und 
Abbildung brennstoffsparender tragbarer Dampferzeuger für 
die meisten technischen Gewerbe" (Trier, 1844) findet man die 
Grundsätze dieser Construction ausführlich entwickelt und auf 
die Herstellung von Dampferzeugern aus Kupfer und Holz, 
Kupfer oder Weißblech in mannichfaltigen Formen und zu den 
verschiedensten Zwecken angewendet. 
Für die Branntweinbrennerei werden meistens Dampfkessel 
von starkem Eisenblech verwendet, welche eine Form besitzen, 
jener gleich, wie man sie bei stehenden Dampfmaschinen anwen 
det. Die gewöhnlichste ist die eines liegenden Cylinders von 
3 bis höchstens 4 Fuß Durchmesser, mit einer Feuerröhre etwa 
6 Zoll über dem Boden durchzogen, deren Durchmesser 12 Zoll 
beträgt. 
Man hat dazu auch welche, an die längs unter dem Boden 
zwei Wasserröhren befestigt sind und wodurch die wirksame Feuer 
fläche ebenfalls vergrößert wird. Die Feuerröhre, welche den 
Keffel durchzieht, verkleinert seinen räumlichen Inhalt, vermin 
dert also die darin befindliche Wassermenge, vergrößert aber die 
Feuerfläche desselben nicht unbedeutend. 
Eine abgeänderte Construction müssen natürlich jene Dampf- 
keffel erhalten, in welche die Blasen eingeschlossen werden sollen, 
und diese wird sich wieder nach der Anzahl der darin eingeschlos 
senen Blasen richten. 
Es fragt sich nun: Wie groß muß die Feuerfläche 
eines Dampfkessels für eine gewisse Quantität zu 
verarbeitender Kartoffeln sein? Um dieß im Vorhinein 
berechnen zu können, ist nothwendig zu wissen, in welchen Meisch- 
raum diese Kartoffeln gebracht werden sollen, was das Maximum 
der möglicherweise zu erwartenden Ausbeute an Alkohol sei, in 
welcher Grädigkeit dieser abgezogen werden solle und binnen 
welcher Zeit der Abtrieb beendigt sein muß. 
Bleiben wir nun hierzu bei 1000 Ss in einer Stunde ab 
zutreibender Meische stehen, deren Alkoholgehalt 4 pCt. ist, so
	        
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