Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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In Schottland (Kästner's Gewerbsfreund, 4 Bd.) hat 
man hierüber directe Versuche veranlaßt und dabei gefunden, 
daß, auf Wiener Maß reducirt, 1 W. Metzen roher Gerste 
(70 KI 10.55 Wiener Maß, das daraus erzeugte Malz aber 
12.25 W. Maß Probespiritus von 0.920 specifischer Schwere 
geliefert, mithin ein Mehrausbringen aus dem Malze von 1.7 
Maß oder von 16 pCt. der Ausbeute aus roher Gerste Statt 
gefunden habe. Da nun selbst die rohe Gerste nicht ohne 
Malzzusatz verarbeitet werden konnte, so geht daraus hervor, 
wie nothwendig und nützlich ein größerer Zusatz gemalzter 
Gerste beim Einmeischen stärkmehlhaltiger Stoffe überhaupt sei. 
Ist somit festgestellt worden, wie man die erhaltene Al 
koholausbeute mit der verarbeiteten rohen Substanz in Ver 
gleichung zu bringen und was man dabei alles zu berücksichtigen 
habe, so ist noch eine weitere Beziehung derselben zu besprechen, 
nämlich auf die ursprüngliche Concentration (Extractgehalt) 
der in Gährung versetzten Meischwürze, und auf den versteu 
erten Gährbottichraum, worin sich dieselbe befindet. 
Es wurde bereits vorn S. 20 angegeben, daß die soge 
nannte Dicke des Einmeischens am besten nach deni Extract- 
gehalte der Meischwürze beurtheilt werden könne, welche bei 
den verschiedenen Einmeischungsverhältnissen der Trockensubstanz 
zum Wasser erzeugt wird. Dieser ermittelte Extractgehalt mit 
Rücksicht auf die Masse der eingemeischten rohen Substanz und 
auf das Jnhaltsmaß der Meische gibt auch den besten Aufschluß 
über die wechselnde Qualität des eingemeischten Gutes, und 
dient somit zur Controle derselbe»; denn ist dieser Extractge 
halt unter sonst gleichen Umständen größer, so enthielt das 
verarbeitete rohe Product mehr nutzbare Substanz. Von dem 
erfolgten Vergährungsgrade dieser Würzen ist die Alkoholaus 
beute abhängig, steht damit in gerader Proportion und kann 
daraus sogar im Vorhinein berechnet werden, wozu schon S. 
156 Anleitung gegeben wurde. In England wird von dieser 
Vorberechnung der zu erhaltenden Alkoholausbeute nicht nur 
Seitens der Gewerbtreibenden, sondern auch von Seite der den 
Brennbetrieb überwachenden Steuerbehörde schon seit Jahren 
Gebrauch gemacht, um die wirklich erhaltene Ausbeute mit der 
vorberechneten zu vergleichen, dadurch den Betrieb zu contro-
	        
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