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In Schottland (Kästner's Gewerbsfreund, 4 Bd.) hat
man hierüber directe Versuche veranlaßt und dabei gefunden,
daß, auf Wiener Maß reducirt, 1 W. Metzen roher Gerste
(70 KI 10.55 Wiener Maß, das daraus erzeugte Malz aber
12.25 W. Maß Probespiritus von 0.920 specifischer Schwere
geliefert, mithin ein Mehrausbringen aus dem Malze von 1.7
Maß oder von 16 pCt. der Ausbeute aus roher Gerste Statt
gefunden habe. Da nun selbst die rohe Gerste nicht ohne
Malzzusatz verarbeitet werden konnte, so geht daraus hervor,
wie nothwendig und nützlich ein größerer Zusatz gemalzter
Gerste beim Einmeischen stärkmehlhaltiger Stoffe überhaupt sei.
Ist somit festgestellt worden, wie man die erhaltene Al
koholausbeute mit der verarbeiteten rohen Substanz in Ver
gleichung zu bringen und was man dabei alles zu berücksichtigen
habe, so ist noch eine weitere Beziehung derselben zu besprechen,
nämlich auf die ursprüngliche Concentration (Extractgehalt)
der in Gährung versetzten Meischwürze, und auf den versteu
erten Gährbottichraum, worin sich dieselbe befindet.
Es wurde bereits vorn S. 20 angegeben, daß die soge
nannte Dicke des Einmeischens am besten nach deni Extract-
gehalte der Meischwürze beurtheilt werden könne, welche bei
den verschiedenen Einmeischungsverhältnissen der Trockensubstanz
zum Wasser erzeugt wird. Dieser ermittelte Extractgehalt mit
Rücksicht auf die Masse der eingemeischten rohen Substanz und
auf das Jnhaltsmaß der Meische gibt auch den besten Aufschluß
über die wechselnde Qualität des eingemeischten Gutes, und
dient somit zur Controle derselbe»; denn ist dieser Extractge
halt unter sonst gleichen Umständen größer, so enthielt das
verarbeitete rohe Product mehr nutzbare Substanz. Von dem
erfolgten Vergährungsgrade dieser Würzen ist die Alkoholaus
beute abhängig, steht damit in gerader Proportion und kann
daraus sogar im Vorhinein berechnet werden, wozu schon S.
156 Anleitung gegeben wurde. In England wird von dieser
Vorberechnung der zu erhaltenden Alkoholausbeute nicht nur
Seitens der Gewerbtreibenden, sondern auch von Seite der den
Brennbetrieb überwachenden Steuerbehörde schon seit Jahren
Gebrauch gemacht, um die wirklich erhaltene Ausbeute mit der
vorberechneten zu vergleichen, dadurch den Betrieb zu contro-