einem je kleinern Gewichte Meische daher jene Saftbestandtheile
angehäuft sind. Wenn daher zwei Meischwürzen, wovon die
eine Getreidewürze, die andere Kartoffelwürze ist, von gleichem
ursprünglichen Extractgehalte von 15 pCt. bis zu einer Sa
charometer-Anzeige von 1 pCt. vergähren, wobei der Vergäh-
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rungsgrad — -—^ — 0.933 ist und in jeder Würze 3.69
pCt. unvergohrenes Extract verblieben sind, so ist die vergähr-
bare Substanz in der Kartoffelmeische doch besser vergohren als
die in der Getreidemeische, weil in dem nicht vergohrenen An
theil der erstern 1 — 1 pCt. Sacharometer-Anzeige auf die
nicht vergährbaren Saftbestandtheile entfallen.
Die beim Abtriebe zu erhaltende Ausbeute berechnet man
nun nach der bereits vorn S. 156 gegebenen Anleitung und
mit Hilfe der dazu entworfenen Tabellen, wozu man sich nach
der Form der Tabelle auf S. 167 für die in der Brennerei
bestehenden Verhältnisse, namentlich nach der Größe der Gähr-
bottiche mit Rücksicht auf den belassenen Steigraum, ein- für
allemal die nöthigen Daten für jeden möglichen Vergährungs-
grad zusammenstellt.
Diese controlirendeu Vergleichungen gewähren nicht nur
wissenschaftliches Interesse, sondern auch einen großen Nutzen
in Bezug auf die Ökonomie und Überwachung des Brenngeschäftes.
Eine andere Beziehung der Ausbeute an Alkohol ist die
auf den versteuerten Gährbottichraum. Man kann
sie ebenfalls in doppelter Hinsicht, nämlich nach der größten
und nach der wirklichen Ausbeute betrachten. Die größte
Ausbeute ergibt sieh wieder wie vor, wenn man die ganze darin
enthaltene nutzbare Extractmenge vergohren annimmt. Die
wirkliche Ausbeute erfährt man aus dem wirklich erfolgten Ver-
gährnngsgrade mit Rücksicht auf die aus dem versteuerten
Gährbottichraume beim Abtriebe erhaltene Quantität Brannt
wein oder Weingeist (Alkohol). — Ein Beispiel wird die Be-
rechnungs- und Vergleichungsweise deutlich machen. In einer
Brennerei werden 100 Metzen Kartoffeln zu je 80 Ss Gewicht
in 120 Eimer versteuertem Gährbottichraum eingemeischt. Die