Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

einem je kleinern Gewichte Meische daher jene Saftbestandtheile 
angehäuft sind. Wenn daher zwei Meischwürzen, wovon die 
eine Getreidewürze, die andere Kartoffelwürze ist, von gleichem 
ursprünglichen Extractgehalte von 15 pCt. bis zu einer Sa 
charometer-Anzeige von 1 pCt. vergähren, wobei der Vergäh- 
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rungsgrad — -—^ — 0.933 ist und in jeder Würze 3.69 
pCt. unvergohrenes Extract verblieben sind, so ist die vergähr- 
bare Substanz in der Kartoffelmeische doch besser vergohren als 
die in der Getreidemeische, weil in dem nicht vergohrenen An 
theil der erstern 1 — 1 pCt. Sacharometer-Anzeige auf die 
nicht vergährbaren Saftbestandtheile entfallen. 
Die beim Abtriebe zu erhaltende Ausbeute berechnet man 
nun nach der bereits vorn S. 156 gegebenen Anleitung und 
mit Hilfe der dazu entworfenen Tabellen, wozu man sich nach 
der Form der Tabelle auf S. 167 für die in der Brennerei 
bestehenden Verhältnisse, namentlich nach der Größe der Gähr- 
bottiche mit Rücksicht auf den belassenen Steigraum, ein- für 
allemal die nöthigen Daten für jeden möglichen Vergährungs- 
grad zusammenstellt. 
Diese controlirendeu Vergleichungen gewähren nicht nur 
wissenschaftliches Interesse, sondern auch einen großen Nutzen 
in Bezug auf die Ökonomie und Überwachung des Brenngeschäftes. 
Eine andere Beziehung der Ausbeute an Alkohol ist die 
auf den versteuerten Gährbottichraum. Man kann 
sie ebenfalls in doppelter Hinsicht, nämlich nach der größten 
und nach der wirklichen Ausbeute betrachten. Die größte 
Ausbeute ergibt sieh wieder wie vor, wenn man die ganze darin 
enthaltene nutzbare Extractmenge vergohren annimmt. Die 
wirkliche Ausbeute erfährt man aus dem wirklich erfolgten Ver- 
gährnngsgrade mit Rücksicht auf die aus dem versteuerten 
Gährbottichraume beim Abtriebe erhaltene Quantität Brannt 
wein oder Weingeist (Alkohol). — Ein Beispiel wird die Be- 
rechnungs- und Vergleichungsweise deutlich machen. In einer 
Brennerei werden 100 Metzen Kartoffeln zu je 80 Ss Gewicht 
in 120 Eimer versteuertem Gährbottichraum eingemeischt. Die
	        
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