Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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Scala umfassen, wenn die Gradleiter nicht sehr lang ist, etwas 
unsicher wird. Da man nun diesen Instrumenten wegen ver 
mehrter Zerbrechlichkeit und ungeschickter Form eine so große 
Länge nicht wohl geben kann, so wird vorgeschlagen, für die 
Prüfung der Branntweine eigene Alkoholometer zu verfertigen, 
welche nur Anzeigen von 0 bis 50 oder 60 pCt. Alkoholge 
halt umfassen, ihnen aber dieselbe Scalen-Länge zu geben, 
welche die gewöhnlichen Alkoholometer von 0 bis 100 pCt. 
Gehaltsanzeigen' besitzen, wodurch die Abstände der Theilstriche 
etwa doppelt so groß werden, und die Sicherheit der Alkohol 
gehalts-Bestimmung in gleichem Verhältnisse zunimmt. In 
ähnlicher Art können auch die Alkoholometer für Weingeist, 
d. i. für Alkoholgehalte über 50 pCt. Gehalt blos mit einer 
Scala von 50 bis 100 Procent versehen, und die Verzeichnung 
der Gradleiter für Procente unter 50 dabei erspart werden, 
wodurch die Empfindlichkeit dieser Instrumente noch erhöht 
wird. In beiden Fällen muß jedoch das Schwimmgefäß des In 
strumentes viel größer gemacht werden. 
Die Kenntniß der in Spalte 4 von Tabelle VIH angege 
benen Gewichte von je 1 Wiener Eimer der geistigen Flüssigkeit 
gewährt einen mehrfachen Nutzen, und zwar: 
1. Ist man dadurch in den Stand gesetzt, auch ohne die 
oft großen Gebinde, in welchen diese Flüssigkeiten aufbewahrt 
und versendet werden, abwägen zu müssen, das absolute Gewicht 
derselben berechnen und hiernach den Frachtlohn bestimmen zu 
können. Man multiplicirt nämlich die bekannte Anzahl Eimer 
der geistigen Flüssigkeit, welche das Gebinde enthält, mit dem 
absoluten Gewichte eines Eimers derselben, welches für sie nach 
ihrem Alkoholgehalte entfällt. Z. B. das absolute Gewicht 
von 32 Eimer Weingeist von 90 Procent Alkoholgehalt dem 
Juhaltsmaße nach sei zu bestimmen. Nach Tabelle VIII Spalte 
4 wägt 1 Eimer dieses Weingeistes — 84,16 U. 32 Eimer 
desselben wägen daher 84.16 X 32 — 2693.12 A. Es ver 
steht sich von selbst, daß die lara des Gefäßes hinzugerechnet 
werden muß. 
2. Kann man dadurch auch die Richtigkeit des Maßes 
controliren, oder dieses selbst erst bestimmen. Kennt man näm 
lich die Tara der Gebinde und hat man eine gute Wage mit 
genauen Gewichten zu Gebote, so kann aus dem absoluten Ge 
wichte des Weingeistes auch sein Jnhaltsmaß nach Eimern und
	        
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