Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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des Verkehrs mittelst genauer Instrumente geregelt wird. Es 
wird darin zugleich Anleitung zur amtlichen Prüfung wie auch 
zum Gebrauche der Alkoholometer gegeben. 
Im Allgemeinen ist dafür Folgendes verordnet worden: 
Zur Bestimmung der Stärke des Branntweins oder Wein 
geistes für ämtliche Zwecke und zum Kaufe und Ver 
kaufe dürfen in den Ländern, für welche obige Vorschrift gil- 
tig ist, nur ämtlich geprüfte und als solche bezeichnete Alkoho 
lometer gebraucht werden. 
Die Bezeichnung der vollzogenen ämtlichen Prüfung des 
Alkoholometers besteht in einem auf die Scala aufgedrückten 
k. k. Adler, ferner in der Zahl, unter welcher es im amtlichen 
Protokoll eingetragen ist. 
Über die erfolgte ämtliche Prüfung des Alkoholometers 
muß sich der Besitzer desselben mit einem ämtlichen Certificate 
ausweisen können, in welchem auch das Gewicht des Instru 
mentes bis auf Bruchtheile von Granen angegeben ist. 
Beim Gebrauche des Instrumentes ist die Temperatur der 
geistigen Flüssigkeit zu berücksichtigen, und wenn dieselbe nicht 
12 Grade Reaumur beträgt, ist an der Anzeige des Alkoholo 
meters jene Correctur anzubringen, welche das in dem Instru 
mente eingeschmolzene Thermometer anzeigt, das zu dem Behufe 
mit einer Temperaturs-Correctursscala versehen ist. 
Die Prüfung der Alkoholometer ist den Cimentirungs- 
ämtern der Hauptstädte in den Kronländern übertragen, und 
es ist untersagt, Alkoholometer zu verkaufen oder zum Ver 
kaufe anzubieten, welche nicht einer ämtlichen Prüfung unter 
zogen und richtig befunden worden sind. 
Das Zuwiderhandeln gegen diese Vorschriften wird nach 
den allgemeinen für den Verkauf oder Gebrauch uucimentirter 
Maße und Gewichte bestehenden Gesetzen bestraft. Die poli 
tischen Behörden haben über die Beobachtung dieser Verord- , 
nung zu wachen. 
Die Vorschrift über die ämtliche Prüfung der 
Alkoholometer schreibt vor, daß die Scala eines Alkoho 
lometers die Jnhaltsmaßprocente des in der Flüffigkeit enthal 
tenen Alkohols angeben, d. h. die Grade der Scala müssen an 
zeigen, wie viele Maß Alkohol in 100 Maßen der geistigen 
Flüssigkeit enthalten sind. Die Scala soll wenigstens 6 Zoll 
lang sein. Wird die Wiener Branntweinwage in Anwendung
	        
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