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gebracht, so muß sich neben der roth ansgezogenen 40-thei-
ligen Scala auch die hnnderttheilige schwarz ausgezogen befinden.
Auf der Scala muß der Name des Verfertigers, die Jah
reszahl der Prüfung, dann das Gewicht des Instrumentes bis
auf Bruchtheile eines Wiener Grans angegeben sein.
Die Eintheilung der Scala ist mit dem vorne beschrie
benen Scalennetz zu prüfen, wobei Abweichungen um 7 J0 Grad
übersehen werden. Das Instrument muß ferner ein Aräometer
von Glas mit cylindrischem Schwimmgefäß sein, die Theilstriche
der Scala müssen auf der Spindel senkrecht stehen, die Scala muß
, mit Siegellack an der Innenwand der Spindel befestigt, und ihr
oberster Theilstrich äußerlich im Glase eingeritzt sein. Das Alkoho
lometer muß ein auf gewöhnliche Art eingeschmolzenes Thermo
meter enthalten und im Wasser so wie in der zu prüfenden
Flüssigkeit senkrecht stehen.
Das graduirte Instrument wird ferner in drei Probe-
flüssigkeiten geprüft, wovon die eine reines Wasser, die anderen
alkoholhaltige Flüssigkeiten von mittlerem und hohem Alkohol
gehalte sind. Hier werden nur Abweichungen von */ 4 p. Ct.
tolerirt. Endlich ist auch die Richtigkeit der Anzeigen des ein
geschmolzenen Quecksilberthermometers einer Prüfung zu unter
ziehen. Zuletzt wird das Instrument gewogen.
Über diese Prüfung wird ein ämtliches Protokoll geführt,
worin die Prüfungsergebnisse eingetragen werden. Es muß
alle Angaben enthalten, die im Approbationszeugnisse bemerkt
sind. Letzteres muß mit der Unterschrift des Amtsvorstehers
versehen sein.
In der Anweisung zum Gebrauche der Alkoholo
meter werden nachstehende dabei zu befolgende Vorsichten
angegeben.
Das Senkglas muß weit und tief genug sein, um dem
Instrumente den zum freien Schwimmen nöthigen Spielraum
zu gestatten, und mit der zu prüfenden Flüssigkeit möglichst
aufgefüllt werden.
Das Alkoholometer muß vor seiner Anwendung gereinigt
werden (am Besten mittelst eines mit Weingeist benetzten, oder
besser vorher im Weingeist ausgewaschenen Leinentuches). Man
thut gut, es vor dem Gebrauche in starken möglichst entfuselten
Weingeist zu tauchen, und diesen ohne das Instrument abzu
wischen, an der Luft verdunsten zu lassen.